Hallo, wie bewertet ihr folgenden Fall: Mike Hofmann geht mit seinem Pkw zu einer Kfz-Werkstatt um den Wagen dort regelmäßig nach den vorgegebenen Intervallen warten zu lassen. Die Werkstatt tut dies über 5 Jahre lang und trägt alle Wartungsarbeiten gewissenhaft ins Plichtenheft ein. Nach 5 Jahren wechselt Mike Hofmann zu einer anderen Werkstatt. Mittlerweile stellt er fest, dass das Automatik-Getriebe seines Autos beim Schalten regelmäßig ruckelt. Er fragt die neue Werkstatt woran das liegen kann. Die Werkstatt antwortet, dass es eindeutig daran liegt, dass beim den Fahrzeug nach jeweils 60.000 km das Getriebeöl und die Getriebeölfilter hätten gewechselt werden müssen. Mittlerweile hat das Fahrzeug mehr als 230.000 km auf dem Tacho und das Getrieböl wurde noch nie gewechselt. Mike Hofmann fragt bei der alten Werkstatt nach warum das Getrieböl nie gewechselt wurde. Diese sagt, sie würde den Getriebölwechsel grundsätzlich nicht durchführen, weil das für sie zu kompliziert sei und sie dafür nicht die erforderlichen Geräte hätte.
Nun die Frage: Kann Mike Hofmann die vorherige Werkstatt haftbar machen wenn an dem Getriebe ein Schaden entstanden sein sollte?