Haftbarkeit von Kfz-Werkstatt

Hallo, wie bewertet ihr folgenden Fall: Mike Hofmann geht mit seinem Pkw zu einer Kfz-Werkstatt um den Wagen dort regelmäßig nach den vorgegebenen Intervallen warten zu lassen. Die Werkstatt tut dies über 5 Jahre lang und trägt alle Wartungsarbeiten gewissenhaft ins Plichtenheft ein. Nach 5 Jahren wechselt Mike Hofmann zu einer anderen Werkstatt. Mittlerweile stellt er fest, dass das Automatik-Getriebe seines Autos beim Schalten regelmäßig ruckelt. Er fragt die neue Werkstatt woran das liegen kann. Die Werkstatt antwortet, dass es eindeutig daran liegt, dass beim den Fahrzeug nach jeweils 60.000 km das Getriebeöl und die Getriebeölfilter hätten gewechselt werden müssen. Mittlerweile hat das Fahrzeug mehr als 230.000 km auf dem Tacho und das Getrieböl wurde noch nie gewechselt. Mike Hofmann fragt bei der alten Werkstatt nach warum das Getrieböl nie gewechselt wurde. Diese sagt, sie würde den Getriebölwechsel grundsätzlich nicht durchführen, weil das für sie zu kompliziert sei und sie dafür nicht die erforderlichen Geräte hätte. 

Nun die Frage: Kann Mike Hofmann die vorherige Werkstatt haftbar machen wenn an dem Getriebe ein Schaden entstanden sein sollte?

Hallo!

Natürlich !
Man muss der ausführenden Werkstatt vertrauen, wenn man den Auftrag „Inspektion nach Herstellervorgabe“ unter Vorlage des Wartungsplans in Auftrag gibt.

Wenn laut Wartungsplan ein Wechsel des Öls nach best. km-Stand erforderlich wäre, dann MUSS die Werkstatt
a) das so machen und darf auch nur dann Serviceheft abstempeln
b) wenn sie Teile der Wartung nicht durchführen kann, dann MUSS sie es dem Kunden vorher sagen.

Kunde darf davon ausgehen, Stempel im Wartungsplan = alles gemacht, was zu dem km-Stand herstellerseitig vorgeschrieben war.

Hier hat man ja nicht mal das Beweisproblem, Werkstatt gibt nachher zu, sie hat Öl und Filter nicht nach Plan gewechselt, aber Kunden auch nicht informiert.

Da ist sie dran. So meine Ansicht dazu.
Das der Kunde evtl. eine Mitschuld trägt, weil ihm auf der Rechnung nicht aufgefallen ist, das kein Getriebeöl und kein Filter auftaucht, obwohl der Wartungsplan es fordert, kann die Haftung der Werkstatt nicht aufheben.

MfG
duck313

vielen Dank für die nützliche Antwort!