Haftbarmachung, Schadensersatz

Hallo,

angenommen, Person A verbreitet nachweisbar über einen Betreuer unwahre Behauptungen, die zu einem Betreuerwechsel führen.

Hierdurch entsteht ja ein messbarer finanzieller Schaden. Besteht die Möglichkeit, im Klagewege eine Wiedergutmachung des entstandenen finanziellen Schadens zu verlangen ?

Gruss

Andreas

Betreuer?
Von was / wem/ wo?

Von was / wem/ wo?

Hallo,

als vom Amtsgericht bestellter ehrenamtlicher Betreuer.

Gruß

Andreas

angenommen, Person A verbreitet nachweisbar über einen
Betreuer unwahre Behauptungen, die zu einem Betreuerwechsel
führen.

Hierdurch entsteht ja ein messbarer finanzieller Schaden.

du meinst den entgangenen Gewinn?

hat der Betreuer nicht wieder einen neuen zu betreuenden unterstellt bekommen? dann ist ausgleich geschaffen! ggf. für den zwischeraum.

Besteht die Möglichkeit, im Klagewege eine Wiedergutmachung
des entstandenen finanziellen Schadens zu verlangen ?

erstmal müsste der schaden soweit nachweisbar sein. dann müsste der berteuer beweise für sein vorbringen haben.

da, aber betreuungsverhältnisse ohnehin vom amtsgericht verfügt werden, hat sich als schonmal das AG (wenn auch nicht zivilkammer) damit befasst und entschieden, das der betreuer zu wechseln ist! dies kann keinesfalls grundlos geschehen sein??!!??

auch wäre interessant, ob der betreute noch geschäftsfähig ist?

Hallo,

Hierdurch entsteht ja ein messbarer finanzieller Schaden.
Besteht die Möglichkeit, im Klagewege eine Wiedergutmachung
des entstandenen finanziellen Schadens zu verlangen ?

als vom Amtsgericht bestellter ehrenamtlicher Betreuer.

Also nach dem Gesetz bekommt der ehrenamtliche Betreuer -
anders als der „Berufsbetreuer“ - nur Aufwendungsersatz, er arbeitet ja gerade unentgeltlich.
Wo liegt denn dann der messbare finanzielle Schaden für den,
der nicht mehr Betreuer sein darf?

Vielleicht sollte ich besser nicht allzu lange darüber nachdenken…

Gruß, Trobi