Guten Tag.
Folgender fiktiver Fall: Gegen eine Person liegt ein Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung vor.
-Muss diese Person bei künftigen Vertragsabschlüssen den Vertragspartner darüber informieren?
-Muss das Amtsgericht/Gerichtsvollzieher über neue Verträge informiert werden?
-Muss diese Person einen neuen Vermieter darüber informieren?
Hallo!
Man ist zu nichts verpflichtet!
Meine Antwort ist, wie lange will sich diese Person noch um die Tatsache(Probleme) herumschlingeln.
Probleme kann man eine Zeit vorrausschieben aber man kommt nicht drumerum.
gruß Claire
Richtig, man muss niemanden informieren, aber man darf auch keine Verträge abschließen, wenn man weiß, dass man die finanziellen Verbindlichkeiten dann nicht erfüllen kann, was bei einer anstehenden eidesstattlichen Versicherung so ziemlich bei jedem Vertrag der Fall sein wird. Sonst bewegen wir uns im Bereich des Betruges.
Gruß Andreas
So isses! Oder sagen wir mal so: Wenn man etwas auf Raten kauft und - ohne reale Anhaltspunkte - ganz doll fest daran glaubt, die Raten irgendwo auftreiben zu können, handelt man zwar ohne Vorsatz, wird dies aber keinem Richter der Welt weismachen können.
Es gibt übrigens gute Gründe, eine e. V. nicht abzugeben - wenn man nicht will, dass jeder Hans und Franz sein Vermögensverzeichnis lesen kann, und man dem Gerichtsvollzieher glaubhaft machen kann, dass die Forderung zügig getilgt werden kann.