Hi
find keinen richtigen Titel dafür, deshalb so:
Es gibt 3 Personen :
Gläubiger A
Schuldner B
Gerichtsvollzieher C
Person A schreibt Person B an wegen offender Forderung - keine Reaktion.
Forderung geht per Amtsgericht an Herr C mit der Bitte, falls keine Zahlung / Einigung ein Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung (EV )durchgeführt wird.
Person C meldet sich damit bei Person B - B reagiert,meldet sich bei Person C. Person C vermittelt eine Ratenzahlung (RZ) zwischen Person B & Person A. Person C gibt auf Bitte der Person A das Mandat wieder ab Person A zurück. Sämtlicher weitere Kontakt & Zahlungen erfolgen zwischen Person A und Person B, für Person C ist alles sozusagen erledigt.
Aufgrund er Ratenzahlung kam nie zu einem Haftbefehl gegen Person B. Auch die EV wurde durch die RZ abgewendet.
Nach 11 Monaten will Person B bei seiner Bank einen Kredit beantragen & wird abgelehnt mit der Begründung die Schufa sei Schuld.
Auf eigene Recherche von Person B kommt heraus, das noch beim Amtsgericht der nie vollstreckte Haftbefehl vorliegt.
Die Löschung muß Person A durchführen. ALso meldet sich Person B bei Person A und fordert eine Bescheinigung das alles erledigt ist. Person A ( ein Amt ) riegelt ab mit dem Zitat " Sie haben doch alle Kontoauszüge,mehr brauchen Sie nicht" und beendet das Gespräch.
Person B meldet sich daraufhin beim Gericht und teilt die Sachlage mit. Erst nachdem das Gericht bei Person A nachhackt kommt die Bescheinigung - inklusive der Bitte um Löschung des amtlichen Eintrages
Frage :
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Kann Person B durch das Nicht-Löschen gegen Person A vorgehen ?
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Kann Person B die Person A „an die Eier bekommen“ weil die Bank nun diesen Vermerk gespeichert hat und daraufhin alles ablehnt ( geringe Überziehung bei Gehaltseingang,Dispo,Kreditkarte… )
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muß Person A von sich aus die Löschung des amtlichen Eintrages veranlassen oder erst wenn Person B sich meldet ?
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muß Person B nicht automatisch nach erfolgter Zahlung einen Abschluss-Bescheid erhalten ?
Danke für die Hilfe!
Gruß
Blue