Haftbefehl - ab wann Streichung ?

Hi

find keinen richtigen Titel dafür, deshalb so:

Es gibt 3 Personen :
Gläubiger A
Schuldner B
Gerichtsvollzieher C

Person A schreibt Person B an wegen offender Forderung - keine Reaktion.
Forderung geht per Amtsgericht an Herr C mit der Bitte, falls keine Zahlung / Einigung ein Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung (EV )durchgeführt wird.

Person C meldet sich damit bei Person B - B reagiert,meldet sich bei Person C. Person C vermittelt eine Ratenzahlung (RZ) zwischen Person B & Person A. Person C gibt auf Bitte der Person A das Mandat wieder ab Person A zurück. Sämtlicher weitere Kontakt & Zahlungen erfolgen zwischen Person A und Person B, für Person C ist alles sozusagen erledigt.

Aufgrund er Ratenzahlung kam nie zu einem Haftbefehl gegen Person B. Auch die EV wurde durch die RZ abgewendet.

Nach 11 Monaten will Person B bei seiner Bank einen Kredit beantragen & wird abgelehnt mit der Begründung die Schufa sei Schuld.

Auf eigene Recherche von Person B kommt heraus, das noch beim Amtsgericht der nie vollstreckte Haftbefehl vorliegt.
Die Löschung muß Person A durchführen. ALso meldet sich Person B bei Person A und fordert eine Bescheinigung das alles erledigt ist. Person A ( ein Amt ) riegelt ab mit dem Zitat " Sie haben doch alle Kontoauszüge,mehr brauchen Sie nicht" und beendet das Gespräch.

Person B meldet sich daraufhin beim Gericht und teilt die Sachlage mit. Erst nachdem das Gericht bei Person A nachhackt kommt die Bescheinigung - inklusive der Bitte um Löschung des amtlichen Eintrages

Frage :

  • Kann Person B durch das Nicht-Löschen gegen Person A vorgehen ?

  • Kann Person B die Person A „an die Eier bekommen“ weil die Bank nun diesen Vermerk gespeichert hat und daraufhin alles ablehnt ( geringe Überziehung bei Gehaltseingang,Dispo,Kreditkarte… )

  • muß Person A von sich aus die Löschung des amtlichen Eintrages veranlassen oder erst wenn Person B sich meldet ?

  • muß Person B nicht automatisch nach erfolgter Zahlung einen Abschluss-Bescheid erhalten ?

Danke für die Hilfe!

Gruß
Blue

Schufa-Eintragung - wer löscht wann?
Hi,

ich bin kein Experte, kenne mich also nur in kleinem Umfang damit
aus.

Aber: Mir kommt es erstens etwas seltsam vor, dass der schon
eingeschaltete Gerichtsvollzieher nicht derjenige war, an den die
Ratenzahlung ging. Dass das Mandat zurück an den Gläubiger gegeben
wird, bzw gegeben werden kann, das hab ich noch nie gehört.

Und wäre das nicht der Fall gewesen, dann wäre der Gerichtsvollzieher
derjenige gewesen, der auf Bitte des Schuldners evtl ein kurzes
Schreiben hätte aufsetzen können, welches erklärt, dass der Schuldner
mittlerweile keine Schulden mehr hat.

Nur: Dann wäre es auch zu spät gewesen.

Denn das zweite, das mich wundert, ist, dass der Gläubiger dafür
verantwortlich sein soll, den Schufa-Eintrag zu löschen!

Ok, klar, der Schuldner kann nicht einfach so fordern, dass der
Eintrag gelöscht wird, ohne zu beweisen, dass die Schulden eben
abbezahlt sind. Daher ist es zwar einerseits ganz praktisch, wenn der
Gläubiger dies tut - er weiss ja, wann seine Forderung abbezahlt ist.

Das kann aber nicht die einzige Möglichkeit sein!

Nur - von selbst verschwindet der Eintrag nicht.

Ich war bisher der Meinung, dass der Schuldner dafür zu sorgen hat,
dass der Eintrag, wenn hinfällig, gelöscht wird.

Hier hat der Schuldner aber ‚gar nicht mehr an den Schufa-Eintrag
gedacht‘, dh, er hätte sich (mein Laienglaube) VOR der Beantragung
eines Darlehens / Kredits darum kümmern müssen, dass seine Schufa -
Eintragung ‚sauber‘ ist.

  • muß Person B nicht automatisch nach erfolgter Zahlung einen
    Abschluss-Bescheid erhalten ?

Hm. Du kriegst ne Rechnung. Du bezahlst sie. Du bekommst auch keine
Bestätigung dafür, diese gezahlt zu haben.

Du bezahlst sie nicht - Du bekommst ne Mahnung. Du bezahlst sie. Du
bekommst auch keine Bestätigung…

Also, ich hab noch nie davon gehört, dass jemand einen netten Brief
bekommt ‚danke, dass Sie Ihre Schulden bei uns abbezahlt haben‘.

Nicht mal beim Amtsgericht o.ä. Du musst halt wirklich Belege
aufheben.

Falls ich irre, entschuldige ich mich im Voraus.
Ich finde es zwar sehr ärgerlich, wenn der Gläubiger so reagiert wie
in dem Beispiel. Was soll der Stress…

Aber: Jeder muss sich (soweit ich weiss) um seine Schufa-
Angelegenheiten selbst kümmern.

Gruss, isabel

Hi,

ich bin kein Experte, kenne mich also nur in kleinem Umfang
damit
aus.

Aber: Mir kommt es erstens etwas seltsam vor, dass der schon
eingeschaltete Gerichtsvollzieher nicht derjenige war, an den
die
Ratenzahlung ging. Dass das Mandat zurück an den Gläubiger
gegeben
wird, bzw gegeben werden kann, das hab ich noch nie gehört.

Person B war bei Person C und hat vorgesprochen wegen einer RZ.
Person A sagte zu Person C, das eine RZ nur möglich ist, wenn diese zwischen Person A und Person B direkt geht und nicht über Person C.

Person C hat also die komplette Akte an Person A zurückgegeben und die RZ wurde zwischen A & B ausgemacht.

Und wäre das nicht der Fall gewesen, dann wäre der
Gerichtsvollzieher
derjenige gewesen, der auf Bitte des Schuldners evtl ein
kurzes
Schreiben hätte aufsetzen können, welches erklärt, dass der
Schuldner
mittlerweile keine Schulden mehr hat.

Der Gerichtsvollzieher hat den Bezirk gewechselt & war nicht mehr erreichbar.
Da die RZ zwischen A & B gelaufen ist, hatte dieser damit nichts mehr zu tun.

Nur: Dann wäre es auch zu spät gewesen.

Denn das zweite, das mich wundert, ist, dass der Gläubiger
dafür
verantwortlich sein soll, den Schufa-Eintrag zu löschen!

Ok, klar, der Schuldner kann nicht einfach so fordern, dass
der
Eintrag gelöscht wird, ohne zu beweisen, dass die Schulden
eben
abbezahlt sind. Daher ist es zwar einerseits ganz praktisch,
wenn der
Gläubiger dies tut - er weiss ja, wann seine Forderung
abbezahlt ist.

Das kann aber nicht die einzige Möglichkeit sein!

Nur - von selbst verschwindet der Eintrag nicht.

Ich war bisher der Meinung, dass der Schuldner dafür zu sorgen
hat,
dass der Eintrag, wenn hinfällig, gelöscht wird.

Hier hat der Schuldner aber ‚gar nicht mehr an den
Schufa-Eintrag
gedacht‘, dh, er hätte sich (mein Laienglaube) VOR der
Beantragung
eines Darlehens / Kredits darum kümmern müssen, dass seine
Schufa -
Eintragung ‚sauber‘ ist.

Woher soll Person B wissen, das Person A nicht von SICH aus den Eintrag löschen lässt, wenn die komplette Forderung beglichen ist ?

Person B hatte schon mehrfach Einträge & diese wurden dann im Auftrag von Person A gelöscht.

Soll sich Person B etwa vor jedem - sorry - „Furz“ ne kostenpflichtige Schufa-Auskunft einholen ? Wer macht das ?

  • muß Person B nicht automatisch nach erfolgter Zahlung einen
    Abschluss-Bescheid erhalten ?

Hm. Du kriegst ne Rechnung. Du bezahlst sie. Du bekommst auch
keine
Bestätigung dafür, diese gezahlt zu haben.

Nicht vergleichbar

Du bezahlst sie nicht - Du bekommst ne Mahnung. Du bezahlst
sie. Du
bekommst auch keine Bestätigung…

Nicht vergleichbar

Also, ich hab noch nie davon gehört, dass jemand einen netten
Brief
bekommt ‚danke, dass Sie Ihre Schulden bei uns abbezahlt
haben‘.

In der Regel bekommt man bei einer RZ ne Mitteilung über das Ende. So kannte es auch Person B von anderen Gläubigern, das dort eine Mitteilung, zb. mit dem erledigten Mahnbescheid etc kam.

Nicht mal beim Amtsgericht o.ä. Du musst halt wirklich Belege
aufheben.

Is klar - nur das Gericht sagt, das diese Belege NICHT ausreichen. Die Löschung muß ganz klar der Gläubiger veranlassen bzw. der Schuldner kann dies mit einer Bestätigung des Gläubigers selbst veranlassen.

Falls ich irre, entschuldige ich mich im Voraus.
Ich finde es zwar sehr ärgerlich, wenn der Gläubiger so
reagiert wie
in dem Beispiel. Was soll der Stress…

Was der Stress soll ? Nunja, ich denke mal es is ne Schweinerei wenn Person A einfach einen VOLLSTRECKBAREN Titel nicht löscht. Denn dadurch kann es u.U. sein, das Person B durch den Fehler des Gläubigers mal Besuch von Grün-Weiß bekommt.

Aber: Jeder muss sich (soweit ich weiss) um seine Schufa-
Angelegenheiten selbst kümmern.

Selbst kümmern ist gut - die Löschung ist denke ich mal NICHT Aufgabe desjenigen, der Scheiße gebaut hat - sondern der, wo es eintragen ließ

Gruss, isabel

noch was :

der Haftbefehl wurde NIE Vollstreckt, da vorher alles schon mit Person A und Person C besprochen wurde.
Trotzdem hat Person A den Haftbefehl 3 Wochen nach Schriftlicher Ratenzahlungsbestätigung veranlasst…

Und die RZ kam NIE in Verzug…

Servus!

Aber: Mir kommt es erstens etwas seltsam vor, dass der schon
eingeschaltete Gerichtsvollzieher nicht derjenige war, an den
die
Ratenzahlung ging. Dass das Mandat zurück an den Gläubiger
gegeben
wird, bzw gegeben werden kann, das hab ich noch nie gehört.

Warum denn nicht? Wie alle überlasteten Beamten ist auch ein Gerichtsvollzieher froh um jede Sache, die er so schnell wie möglich vom Tisch bekommt.

Und wäre das nicht der Fall gewesen, dann wäre der
Gerichtsvollzieher
derjenige gewesen, der auf Bitte des Schuldners evtl ein
kurzes
Schreiben hätte aufsetzen können, welches erklärt, dass der
Schuldner
mittlerweile keine Schulden mehr hat.

S. o.: Gerichtsvollzieher haben mit ihren gesetzlichen Aufgaben genug zu tun, die schreiben nicht nebenbei noch Briefchen.

Denn das zweite, das mich wundert, ist, dass der Gläubiger
dafür
verantwortlich sein soll, den Schufa-Eintrag zu löschen!

Wer sonst?

  • muß Person B nicht automatisch nach erfolgter Zahlung einen
    Abschluss-Bescheid erhalten ?

Hm. Du kriegst ne Rechnung. Du bezahlst sie. Du bekommst auch
keine
Bestätigung dafür, diese gezahlt zu haben.

In der Zwangsvollstreckung läuft das ein wenig anders. Es existiert nämlich ein Schriftstück (der „Schuldtitel“, zB Urteil, Vollstreckungsbescheid…), das besagt, dass man eine Forderung hat und berechtigt ist, diese zwangsweise durchsetzen zu lassen. Jetzt sind diese Dinger nicht mit Geheimtinte geschrieben, dh auch wenn die Forderung abbezahlt ist, steht da immer noch dasselbe drauf. Theoretisch kann es also sein, dass man heute auf eine Forderung bezahlt und in 28 Jahren der Gerichtsvollzieher evtl. bei den Erben auf der Matte steht und aus demselben Titel die gleiche Summe nochmal einzieht. Damit sowas nicht passiert, ist der Gläubiger verpflichtet, den Schuldtitel nach Erledigung unverzüglich an den Schuldner zu übergeben.

Mehr kann ich zu dem Thema leider nicht schreiben, weil ich auch nach zweimaligem Lesen durch dieses „Person A“, „Person B“ und „Person C“ - Verwirrspiel keinen Durchblicjk gefunden habe. Was soll der Blödsinn? In FAQ:1129 steht nicht drin, dass man seine anfragen so gestalten soll, dass man sie nur mit dem Erstellen aufwendiger Diagramme verstehen kann…

Es ist kein Blödsinn, aber Dank Dir für diese Interpretation des ganzen.
Ich wünsch Dir mal die selbe Sache am Hals.
Das ich die Schulden produziert hab - Jabb - nur die Löschung muß nicht ich machen sondern die… und denen will ich annen Ar***!

Mich kotzt es an, das dieses- sorry - scheiß Amt dieses Eintrag nicht gelöscht hat von sich aus und ich nun denen hinterrennen muß damit die Sache da endlich rauskommt.

Meine Bank hat mir aufgrund dieses Eintrages meinen Dispo gelöscht,Karte gesperrt - aber es is ja Blödsinn.

Hi

Also :

Ein Schuldner hat auf div. Schreiben des Gläubigers nicht reagiert.
Dadurch wendet sich Gläubiger an Gerichtsvollzieher mit der Bitte um Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung falls keine Einigung kommt.

Gerichtsvollzieher meldet sich bei Schulder& macht Termin aus. Beim Termin wird nach telefonischer Rücksprache beim Gläubiger, eine Ratenzahlung zwischen Gläubiger & Schuldner vereinbart.Der Vollstreckbare Titel wird an den Antragsteller zurückgegeben.

Die Ratenzahlung läuft bis zur vollständigen Begleichung ohne irgendwelche Verzögerungen & Streitigkeiten.

Ende Dezember will der Schuldner einen Dispo bei der Bank sich eintragen lassen, welcher abgelehnt wird.
Aufgrund Nachfragens erfährt er, das ein nie vollstreckter Haftbefehl im Amtsgericht vom alten Gläubiger vorhanden.

Der Gläubiger LEHNT bei einem Anruf ab, eine Bestätigung zusenden das diese Forderung erledigt ist. Erst als sich das Gericht an den Gläubiger hinwendet wird der Löschung zugestimmt.

Und da will ich wissen was ich gegen den Gläubiger tun kann.

Das die Schulden mein Problem waren weiß ich - und es ist auch kein Blödsinn!

Ich wünsch Dir mal die selbe Sache am Hals.

Diese Unverschämtheit sollte man eigentlich unkommentiert stehen lassen, da ich es aber hasse, mich unverstanden zu fühlen, muss ich noch einen kleinen Teelöffel Senf dazugeben, bevor ich den Kontakt mit Dir in diesem Forum abbreche.

  • aber es is ja Blödsinn.

An dieser Stelle musst Du Dir so ein Smiley vorstellen, das seinen Kopf ständig gegen eine Wand schlägt. Der Blödsinn besteht darin, dass man ruhig „Gläubiger“ und „Schuldner“ schreiben darf, denen muss man weder Namen geben noch sie, was noch verwirrender ist, mit „A, B, C“ bezeichnen. So, Ende der Diskussion.

einzieht. Damit sowas nicht passiert, ist der Gläubiger
verpflichtet, den Schuldtitel nach Erledigung unverzüglich an
den Schuldner zu übergeben.

Nun, zumindest hat meine laienhafte Antwort jemanden dazu bewegt, die
Frage wenigstens ansatzweise zu beantworten.

Ok, wenn der Gläubiger dazu VERPFLICHTET ist, dann hat er hier was
falsch gemacht. Erst ist er seiner Verpflichtung nicht nachgegangen,
und dann hat er sich auch nach Nachfragen noch geweigert, dies zu
tun.

Ich persönlich halte es nur für recht riskant dem Schuldiger
gegenüber, dies jemand anderem (dem’s ja wurscht sein kann) zu
überlassen - denn nur daher treten genau die Schwierigkeiten, die in
diesem Fall aufgetreten sind, auf.

Wenn diese Verpflichtung aber nun tatsächlich besteht, dann nehme ich
alles, was ich (in der ersten Antwort) gesagt habe, zurück, und
behaupte das Gegenteil.

Gut, sehr gut, für den Schuldner!

gruss, isabel

PS: das kleinste Problem, das ich hatte, was unter Personen A, B und
C den Gläubiger, Schuldner und Gerichtsvollzieher auszumachen *g*

Hallo,

die Schufa bezieht ihre Information in diesem Fall aus einem öffentlichen Verzeichnis, dass beim Gericht geführt wird und die (beantragten) Haftbefehle bzw. die abgegebenen EVs enthält.

Der normale Weg wäre nun, dass der Schuldner an der GV zahlt. Es spricht aber nichts dagegen, dass der Schuldner direkt an den Gläubiger zahlt.

Da der Antrag auf Abgabe einer EV bzw. Erzwingung derselben über den Haftbefehl nicht zurückgenommen wurde, bleibt dieser Eintrag erhalten.

Aus Sicht des Schuldners wäre es natürlich sinnvoll gewesen, direkt bei Vereinbarung der Ratenzahlung zu vereinbaren, dass dieser Antrag aufgehoben wird. Wurde aber vom Schuldner nicht gefordert und daher vom Gläubiger nicht gemacht.

Nach Erledigung der Angelegenheit durch Zahlung der letzten Rate hat der Schuldner das Recht, den Titel im Original zu erhalten und zu verlangen, dass der Antrag auf EV erledigt wird.

Der Vollstreckbare Titel wird an den Antragsteller zurückgegeben.

Nicht gut: Er könnte ja wieder daraus vollstrecken.

Ende Dezember will der Schuldner einen Dispo bei der Bank sich
eintragen lassen, welcher abgelehnt wird.
Aufgrund Nachfragens erfährt er, das ein nie vollstreckter
Haftbefehl im Amtsgericht vom alten Gläubiger vorhanden.

Ob vollstreckt oder nicht ist völlig irrelevant. Diese Haftbefehle werden fast nie vollstreckt. Sie dienen ja nur der Erzwingung der Abgabe der EV.

Von sich aus erfährt das Gericht ja nicht, dass der Fall erledigt ist. Hier bedarf es des Tätigwerdens des Gläubigers. Ich denke, da das normalerweise durch den Gerichtsvollzieher erfolgt, wusste A einfach nicht, dass hier ein Handeln nötig ist. Ich glaube auch nicht, dass sich hieraus Honig saugen lässt.

Der Gläubiger LEHNT bei einem Anruf ab, eine Bestätigung
zusenden das diese Forderung erledigt ist. Erst als sich das
Gericht an den Gläubiger hinwendet wird der Löschung
zugestimmt.

Der erste Satz ist ein Indikator für die Unwissenheit von A. Letztlich wurde die Erklärung ja abgegeben.

Und da will ich wissen was ich gegen den Gläubiger tun kann.

Ein Verschulden kann ich nur darin sehen, dass A nicht auf erste Anforderung, sondern erst auf den Hinweis des Gerichtes tätig geworden ist.

Ein Schaden (und damit Schadensersatzanspruch) dürfte damit aber nicht verbunden sein, da die Bank ihre Entscheidungen ja bereits vorher getroffen hatte.

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Hallo (sorry, wird ein etwas längerer Beitrag),

ein Aspekt wurde überhaupt nicht angesprochen, deshalb folgendes:
Zum einen: wenn es zum Erlaß eines Haftbefehls kommt, bleibt dieser bestehen bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bis zur kompletten Bezahlung - insofern konnte also der Gerichtsvollzieher diesen nicht aufheben.

Zum anderen: Nun will der Schuldner also gegen den Gläubiger vorgehen.
Aus welchem Grund? Warum soll das Sinn machen? Ja, der Gläubiger hat den Haftbefehl nicht löschen lassen. Der Schuldner hat Probleme mit seiner Bank. Doch liegt das daran, daß der Haftbefehl nicht gelöscht wurde? Vielmehr dürfte schon allein der Eintrag des Haftbefehls ein Problem für den künftigen Umgang mit der Bank gewesen sein!

Der Schuldner ist offenbar sehr wütend. Verständlich, wenn man weiß, um wieviel mehr er jetzt in Raten abzahlen mußte als einmal der ursprüngliche Betrag ausgemacht hat. So kamen Säumniszuschlage, Zinsen, Gerichtsvollzieherkosten hinzu. Aber m.E. richtet sich die Wut gegen die falsche Person.

Nehme ich beide Punkte (Probleme im Umgang mit der Bank sowie die erheblichen Kosten, die dazu kamen) kann man nur eines feststellen: Beides wäre nicht entstanden, wenn der Schuldner es nicht bis zum Erlaß eines Haftbefehls hätte kommen lassen! Man darf sich doch hier nichts vormachen: Bis es zu einem solchen Erlaß kommt, passiert vieles: In der Regel folgt der Rechnung eine Mahnung, oft noch eine weitere. Man kann Widerspruch einlegen, man kann zahlen, man kann Kontakt aufnehmen um eine Ratenzahlung zu vereinbaren - das alles ist offenbar nicht geschehen. Dann gibt der Gläubiger (ein Amt, wie Du schreibst, also ist deren Verwaltungsakt unanfechtbar geworden), den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Der nimmt wiederum mit dem Schuldner Kontakt auf. Auch hier hat man wieder die Möglichkeit zu zahlen oder eine Vereinbarung zu treffen. Wenn aber der Gerichtsvollzieher zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung einen Haftbefehl erlassen hat heißt das eindeutig, daß der Schuldner versprochene Zahlungen nicht eingehalten hat oder zu Terminsladungen nicht erschienen ist. Das alles wäre doch gar nicht nötig gewesen. Und erst als zum letzten Druckmittel gegriffen wurde - nämlich dem Erlaß eines Haftbefehls - sucht und findet der Schuldner eine Einigung mit dem Gläubiger!

Da die Bank selbst oft genug Forderungen eintreiben muß, weiß sie sehr wohl, was alles dem Erlaß eines Haftbefehls voraus geht! Und schon der Erlaß eines Haftbefehls wird nun einmal veröffentlicht und hat entsprechende Konsequenzen. Oder würdest Du jemandem Geld verleihen, der in dieser Weise in der sogenannten „roten Liste“ erscheint? Wenn dann ein Haftbefehl gelöscht wird, o.k. dann erfährt die Bank auf diese Weise, daß der Schuldner doch bezahlt hat. Es bleibt aber die Kenntnis, daß beim Schuldner finanziell einiges im argen liegt.

Insofern bleibt nur die Empfehlung, die Wut lieber gegen sich selbst (den Schuldner) zu richten, daß er es so weit hat kommen lassen und für die Zukunft daraus zu lernen: Nicht abwarten bis nichts mehr geht, sondern gleich Gespräch und Regelung suchen und treffen.

Ach ja, und wenn Du konstruktive Hilfe oder Rat suchst, fährst Du immer besser, wenn Du sachlich bleibst. Mit solchen Ausdrücken stellt man sich im Geschäftsleben und bei den meisten auch im Forum eher ins Abseits. - Sorry, daß mein Beitrag jetzt etwas länger ausgefallen ist, aber ich will Deine Gedanken mal in eine etwas andere Richtung lenken. Würde mich freuen, wenn es etwas nützen würde.

Gruß Eva

Hallo (sorry, wird ein etwas längerer Beitrag),

Huhu, Wieso Sorry, is doch OK :smile:

ein Aspekt wurde überhaupt nicht angesprochen, deshalb
folgendes:
Zum einen: wenn es zum Erlaß eines Haftbefehls kommt, bleibt
dieser bestehen bis zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung oder bis zur kompletten Bezahlung - insofern
konnte also der Gerichtsvollzieher diesen nicht aufheben.

Zum anderen: Nun will der Schuldner also gegen den Gläubiger
vorgehen.
Aus welchem Grund? Warum soll das Sinn machen? Ja, der
Gläubiger hat den Haftbefehl nicht löschen lassen. Der
Schuldner hat Probleme mit seiner Bank. Doch liegt das daran,
daß der Haftbefehl nicht gelöscht wurde? Vielmehr dürfte schon
allein der Eintrag des Haftbefehls ein Problem für den
künftigen Umgang mit der Bank gewesen sein!

Die Bank hat erst die Probleme angefangen,als die Anfrage wegen Dispo kam - vorher waren keine Probleme zwischen Bank & Kunde.Z.B: Monatsende, wenn zwischen Lastschrift und Guthaben minimal zu wenig da gewesen ist ( Abbuchung 35 €,Guthaben 20 €),so hat die Bank dies immer genemigt- seit der Anfrage kam wieder 35 € , Guthaben 33 € - Bank gab die Buchung zurück.

Der Schuldner ist offenbar sehr wütend.

Oh ja *g

Verständlich, wenn man weiß, um wieviel mehr er jetzt in Raten abzahlen mußte als einmal der ursprüngliche Betrag ausgemacht hat. So kamen Säumniszuschlage, Zinsen, Gerichtsvollzieherkosten hinzu. Aber
m.E. richtet sich die Wut gegen die falsche Person.

Nehme ich beide Punkte (Probleme im Umgang mit der Bank sowie
die erheblichen Kosten, die dazu kamen) kann man nur eines
feststellen: Beides wäre nicht entstanden, wenn der Schuldner
es nicht bis zum Erlaß eines Haftbefehls hätte kommen lassen!
Man darf sich doch hier nichts vormachen: Bis es zu einem
solchen Erlaß kommt, passiert vieles: In der Regel folgt der
Rechnung eine Mahnung, oft noch eine weitere. Man kann
Widerspruch einlegen, man kann zahlen, man kann Kontakt
aufnehmen um eine Ratenzahlung zu vereinbaren - das alles ist
offenbar nicht geschehen. Dann gibt der Gläubiger (ein Amt,
wie Du schreibst, also ist deren Verwaltungsakt unanfechtbar
geworden), den Vollstreckungsauftrag an den
Gerichtsvollzieher. Der nimmt wiederum mit dem Schuldner
Kontakt auf. Auch hier hat man wieder die Möglichkeit zu
zahlen oder eine Vereinbarung zu treffen. Wenn aber der
Gerichtsvollzieher zur Erzwingung der eidesstattlichen
Versicherung einen Haftbefehl erlassen hat heißt das
eindeutig, daß der Schuldner versprochene Zahlungen nicht
eingehalten hat oder zu Terminsladungen nicht erschienen ist.
Das alles wäre doch gar nicht nötig gewesen. Und erst als zum
letzten Druckmittel gegriffen wurde - nämlich dem Erlaß eines
Haftbefehls - sucht und findet der Schuldner eine Einigung mit
dem Gläubiger!

Ja der Gläubiger sagt ja auch selbst, das er viele Amts-Schreiben nicht berücksichtigt hat. Vom Gerichtsvollzieher kam nur das eine Schreiben - Zahl oder EV !

Da die Bank selbst oft genug Forderungen eintreiben muß, weiß
sie sehr wohl, was alles dem Erlaß eines Haftbefehls voraus
geht! Und schon der Erlaß eines Haftbefehls wird nun einmal
veröffentlicht und hat entsprechende Konsequenzen. Oder
würdest Du jemandem Geld verleihen, der in dieser Weise in der
sogenannten „roten Liste“ erscheint?

Nein

Wenn dann ein Haftbefehl gelöscht wird, o.k. dann erfährt die Bank auf diese Weise, das der Schuldner doch bezahlt hat. Es bleibt aber die Kenntnis,daß beim Schuldner finanziell einiges im argen liegt.

Insofern bleibt nur die Empfehlung, die Wut lieber gegen sich
selbst (den Schuldner) zu richten, daß er es so weit hat
kommen lassen und für die Zukunft daraus zu lernen: Nicht
abwarten bis nichts mehr geht, sondern gleich Gespräch und
Regelung suchen und treffen.

Stimmt, jedoch hätte der Gläubiger diesen Eintrag gleich wieder rausgenommen, wär die Wut weniger…

Ach ja, und wenn Du konstruktive Hilfe oder Rat suchst, fährst
Du immer besser, wenn Du sachlich bleibst. Mit solchen
Ausdrücken stellt man sich im Geschäftsleben und bei den
meisten auch im Forum eher ins Abseits.

Ich weiß, nur ein Sagt wie " Selbst Schuld" oder „Bescheuert“ und das von einem Amtsträger halte ich für recht unpassend. Mein Verhalten war auch nicht gut, das weiß ich :wink:

  • Sorry, daß mein Beitrag jetzt etwas länger ausgefallen ist, aber :ich will Deine Gedanken mal in eine etwas andere Richtung lenken. Würde mich freuen, wenn es etwas nützen würde.

Ja hat sehr genützt…

Gruß Eva

Gruß
Blue

Hallo,

Hi

die Schufa bezieht ihre Information in diesem Fall aus einem
öffentlichen Verzeichnis, dass beim Gericht geführt wird und
die (beantragten) Haftbefehle bzw. die abgegebenen EVs
enthält.

Genau, das weiß ich.

Der normale Weg wäre nun, dass der Schuldner an der GV zahlt.
Es spricht aber nichts dagegen, dass der Schuldner direkt an
den Gläubiger zahlt.

Das wurde so mit GV & Gläubiger vereinbart.

Da der Antrag auf Abgabe einer EV bzw. Erzwingung derselben
über den Haftbefehl nicht zurückgenommen wurde, bleibt dieser
Eintrag erhalten.

Leider :frowning:

Aus Sicht des Schuldners wäre es natürlich sinnvoll gewesen,
direkt bei Vereinbarung der Ratenzahlung zu vereinbaren, dass
dieser Antrag aufgehoben wird. Wurde aber vom Schuldner nicht
gefordert und daher vom Gläubiger nicht gemacht.

Wenn der Gläubiger darüber informiert worden wäre, dass dieser Haftbefehl nun vorhanden ist - er wusste es nicht !
Es wurde im ersten Schreiben vom Gerichtsvollzieher am 13.01. mitgeteilt, das bei Nichterscheinen Erzwingungshaft angeordnen werden kann.Die Bestätigung der Ratenzahlung mit Gläubiger & Gerichtsvollzieher wurde inkl. der 1. Rate am 18.01. veranlasst - und am 22.02. wird im öffentlichen Verzeichniss der Eintrag veranlasst…

Nach Erledigung der Angelegenheit durch Zahlung der letzten
Rate hat der Schuldner das Recht, den Titel im Original zu
erhalten und zu verlangen, dass der Antrag auf EV erledigt
wird.

Hat der Schuldner verlangt - erst aber auf Druck vom Gericht dieses erhalten.
Da bei Vereinbarung der Ratenzahlung nichts davon gesagt wurde, das es einen Haftbefehl gibt - wusste der Schuldner dies auch nicht. Es gab nur wie erwähnt eine Mitteilung, das bei Nichterscheinen / nichtmelden…

Der Vollstreckbare Titel wird an den Antragsteller zurückgegeben.

Nicht gut: Er könnte ja wieder daraus vollstrecken.

Ende Dezember will der Schuldner einen Dispo bei der Bank sich
eintragen lassen, welcher abgelehnt wird.
Aufgrund Nachfragens erfährt er, das ein nie vollstreckter
Haftbefehl im Amtsgericht vom alten Gläubiger vorhanden.

Ob vollstreckt oder nicht ist völlig irrelevant. Diese
Haftbefehle werden fast nie vollstreckt. Sie dienen ja nur der
Erzwingung der Abgabe der EV.

… was ja durch die Ratenzahlung umgangen wurde…

Von sich aus erfährt das Gericht ja nicht, dass der Fall
erledigt ist. Hier bedarf es des Tätigwerdens des Gläubigers.
Ich denke, da das normalerweise durch den Gerichtsvollzieher
erfolgt, wusste A einfach nicht, dass hier ein Handeln nötig
ist. Ich glaube auch nicht, dass sich hieraus Honig saugen
lässt.

Der Gläubiger LEHNT bei einem Anruf ab, eine Bestätigung
zusenden das diese Forderung erledigt ist. Erst als sich das
Gericht an den Gläubiger hinwendet wird der Löschung
zugestimmt.

Der erste Satz ist ein Indikator für die Unwissenheit von A.
Letztlich wurde die Erklärung ja abgegeben.

Und da will ich wissen was ich gegen den Gläubiger tun kann.

Ein Verschulden kann ich nur darin sehen, dass A nicht auf
erste Anforderung, sondern erst auf den Hinweis des Gerichtes
tätig geworden ist.

Ein Schaden (und damit Schadensersatzanspruch) dürfte damit
aber nicht verbunden sein, da die Bank ihre Entscheidungen ja
bereits vorher getroffen hatte.

Die Bank & der Kunde waren gut zusammen - erst bei Anfrage zum Dispo erfuhr die Bank davon - und lehnte seit diesem Tage jegliche Kulanz ab.

Und ob ich den guten Kundeneindruck mit monatlichem Gehalt wieder geradestellen kann - ich hoffe es…

Dank Dir auf jedenfall für deinen Beitrag!

Hi

Erst nochmal Sorry an Dich, da ja auch dein Beitrag recht sachlich war.
Nur als Amtsträger hätt’ ich so ein Ende nicht erwartet. Wieviele Themen gibt es allgemein im Forum wo von Person A,B,C und sogar noch mehreren gesprochen wird ?

Blödsinn ist da eher ein falscher Ausdruck.
Nur kurzer Beispiel : Wie würdest Du reagieren, wenn ein Anwalt Dir sagt, das deine Aussage Blödsinn ist - wär’ Dir das egal ?

Aber wie Du richtig sagst - Thema Ende, ich hab mich Entschuldigt !!

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