Guten Tag,
Vor 3 Wochen war der Gerichtsvollzieher bei uns,und wollte von meine Frau eine eidestaatliche Versicherung abnehmen. Ich habe Ihn nach 10 Min. gebeten zu gehen.
Weil sich meine Frau schwanger im 8. Monat befand sich nicht aufregen darf, und sich unbedingt schonen muß.Ein Termin nach der Geburt wurde von mir vorgeschlagen.
Da hat er schon mit Haftbefehl gedroht.
jetzt bekommt meine Frau einen Brief vom Rechtsanwalt des Klägers, das ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde. Sollte bis zum 30.12.2009
nicht die erste Rate eingegangen sein, würde der Vollzug des Haftbefehls beantragt werden.
Was kann ich tun um die eidesstaatliche Versicherung bis nach der Geburt des Kindes auszusetzen?
Hallo,
danke für die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben. Nach dem was Sie schildern, halte ich es aber für geboten, dass Sie sich direkt mit dem Vollstreckungsgericht in Verbindung setzen.
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Mit freundlichen Grüßen
VOLKER WEISE
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