Hallo,
zuerst einmal zum richtigen Vorgang:
Der Gläubiger (Gl) beauftragt den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Zwangsvollstreckung (ZV) und für den Fall, dass die ZV fruchtlos verlaufen sollte, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (eV) durch den Schuldner; ferner , sollte der Schuldner die Abgabe des eV verweigern, hat der GV beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl (HB) zu beantragen und nach Erteilung des HB ggf. den HB zur Durchsetzung der Vollstreckungshandlung (Abgabe der eV) zu vollstrecken.
Jetzt: nicht der GV meldet den Haftbefehl an die Schufa, sondern:
das Amtsgericht meldet den HB an die IHK und die IHK dann an die jeweilige Schufa; dies dauert i.d.R. 6 - 8 Wochen zwischen Erlass des HB und Eintrag in div. Auskunftsstellen, Ausnahmen auch , dass die Meldung kürzer oder länger dauern könnte.
Weiter:
Haftbefehl nach Bekanntnahme der Zahlungsvereinbarung??
Trotz dem eine Zahlungsvereibarung unter Nachweis der
Einkünfte abgeschlossen wurde, lässt der Gerichtsvollzieher
zwei Tage nach vorlage der Zahlungsvereibarung einen
Haftbefehlseintrag in der Schufa eintragen.
Siehe oben; der HB war wohl schon wesentlich früher ergangen,…
Zu bemerken ist,
dass dem Gerichtsvollzieher eine Woche zuvor im persönlichen
Gespräch bekannt wurde, dass mit dem Gläubiger verhandelt
würde.
Für den GV uninteressant, denn der GV ist „Erfüllungsgehilfe“ des Gläubigers und kann die Vollstreckungshandlung nur auf Hinweis des Gläubigers zurücknehmen oder ruhen lassen, andernfalls macht sich der GV dem Gläubiger gegenüber haftbar und strafbar.
Alles in allem Vollwissend, dass eine Zahlungsvereinbarung
unterschrieben wurde und somit rechtskräftig ist, lässt er
zwei Tage nach Bekanntwerden einen Haftbefehl in der Schufa
eintragen.
Nützt alles nichts, der Gläubiger hätte den GV den Vollstreckungsauftrag widerrufen müssen und der HB war offensichtlich schon älter,…
Der Schuldner hat bis heute noch keinen erhalten, trozt dem
zwischen Eintragung und heute bereits 18 Kalendertage
vergangen sind. Ist dies nicht rechtswiedrig???
Was „hat bis heute noch keinen erhalten“??? Den Haftbefehl oder was???
Veilleicht nochmals posten,…
bis dahin schönen Tag noch.