ich hab eine frage und zwar bin ich vor 2 Monaten verhaftet worden. wegen handel mit btm, war auch 24 Std in U-haft. doch der Haftrichter hat mich frei gelassen unter Auflagen… unteranderem das ich nicht ausreisen darf und mich 1 mal wöchentlich melden muss, möchte aber mitte Dezember nach Holland auf eine Party fahren… darf ich das??? oder kann ich das etwa beantragen??? wie sieht da meine Rechtslage aus???
schon mal im vorraus danke für hilfreiche antworten!!!
mit dem Aktenzeichen auf deinem HB, an die Staatsanwaltschaft, und oder
an die strafvollstreckungskammer eine schriftliche Anfrage stellen. Kommt denen
vielleichtbsrltsam vor wenn Du grad mal eben nach Holland
faehrst:wink: aber frag einfach mal nach. Bin gespannt was Sie zur Aussetztung der
Meldepflicht meinen?!
Probieren geht ueber studieren. Alles kann nix muss.
nee nee komm zum glück aus dem schönen grenzgebiet aachen!!! naja aussetztung der meldepflicht stimmt ja nicht ganz, geh mich ja immer schön melden und werde das auch vor und nach der party machen wenn ich ausreisen darf!!!
Ich rate Ihnen auf jeden Fall, bei dem zuständigen Richter zu beantragen, dass er die Auflage der „Nicht-Ausreise“ für die betreffende Zeit außer Vollzug setzt. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt wird.M.f.G. Paul H.
hallo und guten morgen,
ich bin kein Experte, weis nicht wieso ich in der Liste angezeigt werde. Ich bin auch Hilfesuchend!!!
Tut mir leid das ich dir nicht helfen konnte und hoffe du findest jemanden.
die Auflage ist ganz klar, Du darfst nichts ins Ausland ausreisen. Holland ist ebenfalls ein „Ausland“ auch wenn es zur EU gehört gibt es da keine Ausnahme. Ich würde auf alle Fälle nicht ohne es bekanntzugeben tun, den das wirkt sich durchaus bei der Hauptverhandlung auf deiner Strafe aus sollte es rauskommen.
Auf der sicheren Seite bist Du wenn Du dich bei der Stelle meldest wo Du es wöchentlich machen musst um dort nachzufragen. Es kann durchaus möglich sein dass die komplette Anschrift gefordert wird. Ich kan mir auch gut vorstellen das sie dies nicht ablehnen werden!
wenn Ihnen die Ausreise untersagt wurde und Sie es trotzdem tun, können Sie davon ausgehen, dass die Außervollzugsetzung Ihres Haftbefehls widerrufen wird und sie die Strafe verbüßen müssen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Auflage.
Moin,
Es ist unzweideutig wenn man die Auflage hat das Land nicht zu verlassen. Man sollte sich lieber gedanken darum machen WARUM man laufen gelassen wurde und was einem bei der Hauptverhandlung blüht.wie schwer is denn der fall des handels mit btm?
da kenne ich mich nicht so gut aus, aber grundsätzlich: Fragen kostet nichts! Formlos Antrag beim Haftrichter stellen, dass diese Auslandsreise erlaubt werden möge (genaue Zeiten, Aufenthaltsorte, genaueres zur Party).
Ich als Richter würde die Ausreise nicht erlauben: Btm-Haftbefehl, und dann nach Holland auf eine Party - das muss doch schiefgehen… Muss die Party wirklich sein? Nicht dass es hinterher lange Gesichter gibt.
wenn deine Auflage ist, dass du nicht ausreisen darfst, dann darfst du das auch nicht. Wenn der Termin für dich wichtig ist, dann frage bei Gericht auf alle Fälle an. Sonst wirst du bei der Einreise nach Deutschland wieder verhaftet. Dein Haftbefehl ist nur außer Vollzug gesetzt und nicht aufgehoben. Also Vorsicht!!!