Haftbefehl wegen fehlender Eidestattli Erklärung

Hi

Folgende Geschichte klingt Kurios , hat es aber tatsächlich gegeben , wie denkt Ihr .

Eine Person , taufen wir ihn mal Herrn X , geht auf seine Bank und will etwas Geld abheben und holt im gleichen Zuge mal seine Auszüge ab.
er macht sich eigentlich keinen Kopp , denn die Zahlen die dort drauf stehen , sind beruhigend
Bislang stand in der untersten Zeile immer Dispo Limit 2500,- Euro .
Dieses mal steht dort Dispolimit 0,- Euro
Herr X spricht einen Bankberater an , der sich zunächst auch keinen Reim drauf machen kann , denn der Dispovertrag wurde noch nie in Anspruch genommen und es gäbe auch keinen Grund warum das gekänzelt worden wäre , da Herr X einen monatlichen Gehaltseingang hat
Der Bankberater ruft den Filialleiter der Bank und der durchwühlt die Kundenstammdaten und kann auch keinen Grund finden.
Der Filalleiter ruft die Zentrale an und diese faxt eine Shufa Auskunft auf der Haftbefehl steht
Herr X kann sich keinen Reim drauf machen und schreibt an die Shufa mit der bitte um Selbstauskunft.
Zu tage kommt ein Haftbefehl aus einer Stadt wo er vor ca 5 Jahren gewohnt hat .
Herr X schreibt das Gericht an und bekommt die Auskunft , das der Haftbefehl von einer Rechtsanwältin eingeleitet wurde , die Herrn X einmal im Jahre 2009 vertreten sollte ihn aber in zweiter Instanz unentschuldigt einfach sitzen lies
Der damalige Gerichtsentschied ging zu gunsten des Beschuldigten Herrn X aus und die andere Klagende Partei sollte alle Gerichtskosten tragen.
Da diese Rechtsanwältin aber an dem Gerichtstermin fehlte , schickte Sie nun wohl die Rechnung an Herrn X .
Herrr X ist aber rund 2 Monate später aus dieser Stadt weggezogen , so das ihn weder Rechnungen, Mahnungen , Erinnerungen usw usw , also auch kein Gerichtsvollzieher der die Eidestattliche Erklärung fordern sollte , erreichte , da der ganze Schriftverkehr an die alte Anschrift ging

In den Unterlagen die Herr X jetzt vom Gericht erhielt steht wörtlich :

„Rein Vorsorglich teile ich mit dass der Schuldner laut aktueller Auskunft des Einwohnermeldeamtes der Stadt … seinen Wohnsitz weiterhin unter Og Anschrift hat“

Ist eine Forderung die sich sogar Irrtümlich , da Herr X gar nicht den Streit verloren hatte , an Herrn X gerichtet wurde nicht seit August 2009 , auf die sich dieser Streitfall bezieht , nicht verjährt ?

Herr X hätte wenn er von dieser Rechnung gewusst hätte , entweder Einspruch einlegen müssen , oder es mit zur Begleichung beim Gericht mit Einreichen müssen, konnte er aber nicht , da er erst von dem Vorgang rückwärts über den Schufa Eintrag im Juni 2013 davon erfuhr

Ist dieser Rechtsweg überhaupt gültig , wenn Herr X weggezogen ist , seinezeits bei der Post einen 6 Monatigen Nachsendeauftrag einleitete aber nach knapp 5 Jahren erst davon erfährt , weil wohl alles an die alte Anschrift ging , wahrscheinlich nach Ablauf des Nachsendeauftrages und ihn nie erreichte .

Wie geht das weiter , was glaubt Ihr ?

gruss

Toni

Ist eine Forderung die sich sogar Irrtümlich , da Herr X gar
nicht den Streit verloren hatte , an Herrn X gerichtet wurde
nicht seit August 2009 , auf die sich dieser Streitfall
bezieht , nicht verjährt ?

ich würde mir erst einmal keine sorgen um die forderung machen, sondern um den haftbefehl. schließlich wird man einer straftat verdächtigt und die untersuchungshaft wurde angeordnet… oder wurde der HB mittlerweile aufgehoben ?

auch wenn herr x den streit nicht verliert, muss er die rechnung für die mandatierung eines RA bezahlen. ich weiß, das klingt verrückt…
ob die forderung durchsetzbar ist, kann man nicht sagen.

Hallo

Herr X hat von dem Haftbefehl ja erst über die Schufa Auskunft anfang Juni 2013 erfahren.
Laut den Unterlagen die Herr X jetzt vom Gericht erhalten hat , wurde dieser am 25.03.2013 ausgesprochen

Es mag durchaus richtig sein , das Herr X seine RA zu entlöhnen hat , doch er bekam bislang nie eine Rechnung und hat diese Rechnung bis heute nicht , da wie Herr X annimmt diese seit rund 5 Jahren an die alte Anschrift ging

Die erste Verhandlung war Mai 2008 , der Umzug war am 01.07.2008 und die zweite Verhandlung war im September 2008 , wo allerdings die Rechtsanwältin unentschuldigt fehlte
zum Zeitpunkt des zweiten Verhandlungstages war Herr X schon umgezogen , was er auch dem Gericht mitteilte .
Seine Rechtsanwältin die an dem Tag fehlte , hat das wohl verpeilt .

gruss

Toni

Hallo!

ich würde mir erst einmal keine sorgen um die forderung
machen, sondern um den haftbefehl. schließlich wird man einer
straftat verdächtigt und die untersuchungshaft wurde
angeordnet…

Soweit ich verstanden habe, hatte der Haftbefehl keinen strafrechtlichen Hintergrund. Vielmehr beantragte ein Gläubiger den Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse. Solche Haftbefehle sind natürlich bei der Schufa aktenkundig und werden i. a. nicht als sonderlich bonitätssteigernd angesehen. Deshalb wurde dem Betroffenen der Dispo gestrichen.

Ich würde dringend raten, mit dem Gläubiger Kontakt aufzunehmen (es muß sich um eine titulierte Forderung handeln, also auch nix mit Verjährung), die Schuld nebst Zinsen und allen möglichen aufgelaufenen Kosten auf Heller und Pfennig zu begleichen, sich den Titel aushändigen zu lassen und schließlich der Schufa Bescheid sagen, daß die Sache vom Tisch ist. Aber der Dispo ist erstmal futsch und den gibts auch so schnell nicht wieder.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Um einen Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu erhalten muss doch vorher folgendes abgelaufen sein.

Forderung
Mahnung
Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid
Gerichtsvollzieher kommt

findet ja aber keinen Schuldner
Das teilt der der Gläubigerin mit.

wie kann da ein Antrag auf Eidesstattliche VS ergeben
und darauf dann sogar ein Haftbefehl.

den gibt’s doch wenn EV verweigert wird.

Kann man verweigern durch nichtanwesend sein ?

Übrigens, bei jeder Personen- oder Fahrzeugkontrolle würde man in der Fahndungsliste nachschauen und den Haftbefehl angezeigt bekommen. Man würde wohl sofort festgenommen und ins Gefängnis verbracht.

MfG
duck313

Hallo!

Man würde wohl sofort festgenommen und ins Gefängnis
verbracht.

So schnell geht das mit dem Gefängnis nicht. Dem Betroffenen würde vorher Gelegenheit gegeben, die EV abzugeben. Steht auch irgendwo sinngemäß in der ZPO.

Die Bonität ist ohnehin zum Teufel und Kosten ohne Ende aufgelaufen, dann könnte der Betroffene wenigstens noch die einmalige Chance ergreifen, ein Gefängnis von innen zu sehen, die Atmosphäre auf sich wirken zu lassen, Gefängnisessen zu kosten - bezahlen muß zwar erstmal der Gläubiger, aber am Ende immer der Schuldner einschl. Gefängnisfraß. Wenn er genug hat, kann er jederzeit die EV abgeben und ist unverzüglich zu entlassen. Falls aber jemand zufällig gerade urlaubsreif ist, kann er ja länger bleiben :smile:

Gruß
Wolfgang

straftat verdächtigt und die untersuchungshaft wurde
angeordnet…

Soweit ich verstanden habe, hatte der Haftbefehl keinen
strafrechtlichen Hintergrund. Vielmehr beantragte ein
Gläubiger den Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen
Versicherung über die Vermögensverhältnisse.

achso, ich war von einem strafrechtlichen hintergrund ausgegangen.

Hallo!

Um einen Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen
Versicherung zu erhalten muss doch vorher folgendes abgelaufen
sein.

Forderung
Mahnung
Mahnbescheid
Vollstreckungsbescheid
Gerichtsvollzieher kommt

Herr X geht davon aus , das es so etwas zwar gegeben hat , aber wohl an die alte Anschrift gesendet wurde und es ihm deshalb nie bekannt wurde
Wenn er X davon keine Kenntnis hat , wie soll er das Hellsehen ?

gruss

Toni

Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen
Versicherung über die Vermögensverhältnisse.

achso, ich war von einem strafrechtlichen hintergrund
ausgegangen.

Seit wann stehen denn sonstige Haftbefehle (also solche, die nicht der Abgabe einer EV dienen) in der Schufa und wer sollte die einmelden?

du wirst es nicht für möglich halten, aber oftmals sind die angaben der UP nicht ganz „stimmig“.

trotzdem danke für diese rhetorische frage…

zum Zeitpunkt des zweiten Verhandlungstages war Herr X schon umgezogen , was er auch dem Gericht mitteilte .

… und der eigenen Anwältin nicht ?

Seine Rechtsanwältin die an dem Tag fehlte , hat das wohl verpeilt .

Nicht nur die Anwältin ist verpeilt.

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Hi
Na so etwas von Spitzfindig und unterstellend habe ich ja jetzt hier nicht erwartet und auch noch ein Sternchen drauf , das bezeichne ich als frechheit.

Natürlich hat er Herr X den ganzen Schriftverkehr zu dieser zweiten Verhandlung ab Umzugstag mit der neuen Anschrift versehen.

Herr X hat nach Eingang der Information des Gerichtes in den letzten Tagen versucht kontakt mit dieser Rechtsanwältin aufzunehmen und musste anhand Internet und aufruf der Seiten „Das Örtliche“ feststellen , das es das Rechtsanwaltbüro nicht mehr gibt.

Herr X nimmt jetzt an , das dieses Büro schon im Jahre 2008 während der Abwicklung seines Falles geschlossen wurde und die RA deshalb bei der 2 Verhandlung fehlte .
Herr X hatte damals nach dem Fehlen der Ra nur noch einen Brief an das RA Büro geschickt , das er dieses Fehlen als Anlass nimmt dem Büro das Mandat in dem Falle zu entziehen
Briefkopf natürlich die NEUE Anschrift .

seit dem hat Herr X nichts mehr von dem RA Büro gehört

gruss

Toni