Hi
Folgende Geschichte klingt Kurios , hat es aber tatsächlich gegeben , wie denkt Ihr .
Eine Person , taufen wir ihn mal Herrn X , geht auf seine Bank und will etwas Geld abheben und holt im gleichen Zuge mal seine Auszüge ab.
er macht sich eigentlich keinen Kopp , denn die Zahlen die dort drauf stehen , sind beruhigend
Bislang stand in der untersten Zeile immer Dispo Limit 2500,- Euro .
Dieses mal steht dort Dispolimit 0,- Euro
Herr X spricht einen Bankberater an , der sich zunächst auch keinen Reim drauf machen kann , denn der Dispovertrag wurde noch nie in Anspruch genommen und es gäbe auch keinen Grund warum das gekänzelt worden wäre , da Herr X einen monatlichen Gehaltseingang hat
Der Bankberater ruft den Filialleiter der Bank und der durchwühlt die Kundenstammdaten und kann auch keinen Grund finden.
Der Filalleiter ruft die Zentrale an und diese faxt eine Shufa Auskunft auf der Haftbefehl steht
Herr X kann sich keinen Reim drauf machen und schreibt an die Shufa mit der bitte um Selbstauskunft.
Zu tage kommt ein Haftbefehl aus einer Stadt wo er vor ca 5 Jahren gewohnt hat .
Herr X schreibt das Gericht an und bekommt die Auskunft , das der Haftbefehl von einer Rechtsanwältin eingeleitet wurde , die Herrn X einmal im Jahre 2009 vertreten sollte ihn aber in zweiter Instanz unentschuldigt einfach sitzen lies
Der damalige Gerichtsentschied ging zu gunsten des Beschuldigten Herrn X aus und die andere Klagende Partei sollte alle Gerichtskosten tragen.
Da diese Rechtsanwältin aber an dem Gerichtstermin fehlte , schickte Sie nun wohl die Rechnung an Herrn X .
Herrr X ist aber rund 2 Monate später aus dieser Stadt weggezogen , so das ihn weder Rechnungen, Mahnungen , Erinnerungen usw usw , also auch kein Gerichtsvollzieher der die Eidestattliche Erklärung fordern sollte , erreichte , da der ganze Schriftverkehr an die alte Anschrift ging
In den Unterlagen die Herr X jetzt vom Gericht erhielt steht wörtlich :
„Rein Vorsorglich teile ich mit dass der Schuldner laut aktueller Auskunft des Einwohnermeldeamtes der Stadt … seinen Wohnsitz weiterhin unter Og Anschrift hat“
Ist eine Forderung die sich sogar Irrtümlich , da Herr X gar nicht den Streit verloren hatte , an Herrn X gerichtet wurde nicht seit August 2009 , auf die sich dieser Streitfall bezieht , nicht verjährt ?
Herr X hätte wenn er von dieser Rechnung gewusst hätte , entweder Einspruch einlegen müssen , oder es mit zur Begleichung beim Gericht mit Einreichen müssen, konnte er aber nicht , da er erst von dem Vorgang rückwärts über den Schufa Eintrag im Juni 2013 davon erfuhr
Ist dieser Rechtsweg überhaupt gültig , wenn Herr X weggezogen ist , seinezeits bei der Post einen 6 Monatigen Nachsendeauftrag einleitete aber nach knapp 5 Jahren erst davon erfährt , weil wohl alles an die alte Anschrift ging , wahrscheinlich nach Ablauf des Nachsendeauftrages und ihn nie erreichte .
Wie geht das weiter , was glaubt Ihr ?
gruss
Toni
