Haftbefehl wegen Nichtabgabe der EV möglich?

Ich sollte schon vor einigen Wochen die eidesstattliche Versicherung abgeben, da ich aber zur Zeit krank bin, hab ich mich mit dem Gerichtsvollzieher geeinigt, das ich mir das Geld leihe und dann überweise. Leider hat das nicht geklappt, weil zwischenzeitlich mein Konto gesperrt wurde. Das habe ich dem GV auch mitgeteilt. Darauf hab ich nichts mehr gehört.
Jetzt habe ich Angst das plötzlich die Polizei vor der Tür steht. Kann das sein oder wird das vorher angekündigt?
Ich möchte das Geld diese Woche noch bar einzahlen und werde den Gerichtsvollzieher nochmal anrufen. Leider ist das auch nicht jeden Tag möglich.

Der Gerichtsvollzieher kann eine Verhaftung vornehmen, wenn der Gläubiger einen Haftbefehl beantragt hat und diesen Haftbefehl dem GV zur Vollstreckung übergibt.

Suchen Sie den Kontakt über das Amtsgericht mit dem jeweiligen GV. Dann wird auch nichts anbrennen…

MfG

Sorry dass ich erst jetzt antworte. Hoffe, Sie konnten die Angelegenheit regeln.
Polizei steht nicht einfach so vor der Türe. Kann ich mir nicht vorstellen. Es sei denn, wegen Nichterscheinen zum Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wurde Haftbefehl beantragt. Aber dann kommt auch der GV alleine.

Gruss, lichtblick