Haftbefehl

Hallo,muss ich jemanden melden(beim Amtsgericht oder Polizei),gegen den ein Haftbefehl zur Erzwingung der eidesst. Versicherung vorliegt und der ohne hinterlegung seiner Anschrift in ein anderes Bundesland umzieht?

Hallo,muss ich jemanden melden(beim Amtsgericht oder
Polizei),gegen den ein Haftbefehl zur Erzwingung der eidesst.
Versicherung vorliegt und der ohne hinterlegung seiner
Anschrift in ein anderes Bundesland umzieht?

Schwierig. Da fallen mir folgende §§ ein
http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/138/138_StGB_ni…
http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/139/139_StGB_st…

Andererseits las ich schon mehrfach, dass man als Bürger per Gesetz nicht generell zur „Denunziation“ verpflichtet ist.

TM

Aber es ergibt sich doch schon aus dem Wortlaut von § 138 StGB, dass er nicht passt, und eine andere Vorschrift gibt es auch nicht, die eine solche Anzeigen verlangen würde.

Levay