Haftbefreiungsgrung des Frachtführers

Hallo Zusammen,

Ich bennötige mal Eure Hilfe zur folgende Frage:

Der Frachtführer haftet nicht für jeden Schaden. Welches Beispiel stellt für den Frachtführer keinen Haftbefreiungsgrund dar?

vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen oder Verladung auf Deck.

Beförderung lebenden Tieren

ungenügende Kennzeichnung der Frachtstück durch den Absender

eine betriebssichere Verladung wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt

gruß apulaner

Hallo!

vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von
offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen oder Verladung
auf Deck.

Grundsätzlich ist alles was vereinbart wurde oder von beiden Seiten als übliches Handeln verstanden wird, erlaubt.

Beförderung lebenden Tieren

Keine Ahnung was du damit meinst. Mit entsprechender Genehmigung dürfen natürlich lebende Tiere transportiert werden.

ungenügende Kennzeichnung der Frachtstück durch den Absender

für Kennzeichnung der Ware ist der Verlader zuständig und nicht der FF.

eine betriebssichere Verladung wurde nicht ordnungsgemäß
durchgeführt

Die BEFÖRDERUNGSsichere Verladung wird vom Verlader vorgenommen, die
BETRIEBSsichere Verladung ist Aufgabe des FF.
Der Frachtführer muss sicherstellen dass sein Fahrzeug auch im beladenen Zustand sicher im Straßenverkehr „betrieben“ werden kann.
(Lastschwerpunkt bspw.)
Bei diesem Fall haftet also der FF.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß, Tab