Hallo Zusammen,
Ich bennötige mal Eure Hilfe zur folgende Frage:
Der Frachtführer haftet nicht für jeden Schaden. Welches Beispiel stellt für den Frachtführer keinen Haftbefreiungsgrund dar?
vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen oder Verladung auf Deck.
Beförderung lebenden Tieren
ungenügende Kennzeichnung der Frachtstück durch den Absender
eine betriebssichere Verladung wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt
gruß apulaner
Hallo!
vereinbarte oder der Übung entsprechende Verwendung von
offenen, nicht mit Planen gedeckten Fahrzeugen oder Verladung
auf Deck.
Grundsätzlich ist alles was vereinbart wurde oder von beiden Seiten als übliches Handeln verstanden wird, erlaubt.
Beförderung lebenden Tieren
Keine Ahnung was du damit meinst. Mit entsprechender Genehmigung dürfen natürlich lebende Tiere transportiert werden.
ungenügende Kennzeichnung der Frachtstück durch den Absender
für Kennzeichnung der Ware ist der Verlader zuständig und nicht der FF.
eine betriebssichere Verladung wurde nicht ordnungsgemäß
durchgeführt
Die BEFÖRDERUNGSsichere Verladung wird vom Verlader vorgenommen, die
BETRIEBSsichere Verladung ist Aufgabe des FF.
Der Frachtführer muss sicherstellen dass sein Fahrzeug auch im beladenen Zustand sicher im Straßenverkehr „betrieben“ werden kann.
(Lastschwerpunkt bspw.)
Bei diesem Fall haftet also der FF.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß, Tab