Hallo zusammen. Folgendes: ich arbeite in einem Gebrauchtwaren Kaufhaus. Vor ca 2 Wochen kam eine Kundin und schaute sich mit den Chefs ein Fahrrad an. Sie handelten einen Preis von 70 € aus und die zwei Chefs gingen vor die Tür. Als die Frau bei mir zahlen wollte befand ich mich in einem wichtigen Telefongespräch und ich wusste ja auch den Preis nicht. Ich verwies sie zum zahlen an die vor der Tür stehenden Chefs.(Büro bzw Kasse ist direkt neben der Türe die offen stand) Dort ging sie hin …dachte ich. Sie ist aber einfach abgehauen.Heute sollte ich meinen Lohn bekommen. Sie haben mir die 70 € für das gestohlene fahrrad abgezogen! Ist das rechtens?
Ich denke du haftest nicht…kann dir aber kein Gesetz oder Grundsatzurteil nennen. Ich würde direkt zum Anwald gehn.
Greetz Nordi
Auf keinen fall! Hier haftet der arbeitgeber! Nicht gefallen lassen
Nein. Dazu müssten dir die Chefs schon grobe Fahrlässigkeit vorwerfen können. Grob fahrlässig warst du wohl nicht, die „Kundin“ aber grob kaltschnäuzig.
also…eine schnelle Antwort heisst in jedem fall nein…die grundlage fehlt
Hallo
natürlich nicht aber du wirst Klagen müssen und dann ist der Arbeitsplatz weg
So wird das heute geregelt
Gruß Marco
www.hauptstadtdeteketei.de
Hallo,
so einfach ist das nicht. Das Risiko solcher Verluste trägt der Arbeitgeber. Er muss Vorkehrungen treffen um betriebswirtschaftlichen Schaden in dieser Art von sich fern zu halten.
Nun stellt sich die Frage was kann man tun? Grundsätzlich fallen mir hier drei Antworten ein. Zunächst würde ich dies nochmals mit dem Arbeitgeber besprechen. Sollte das nichts nutzen bleibt Ihnen der Rechtsbeistand, entweder durch die Gewerkschaft, oder eben mit Hilfe eines Anwalts. Allerdings muss man sagen, dass der Kostenaufwand nicht im Verhältnis zum Schaden steht.
Gruß Holger
Hallo Rea22,
ich meine nicht.
Aber dies kann nur ein Anwalt beantworten.
wannsee
Nein ist es nicht.
Wehren Sie sich, notfalls mit einem Anwalt.
Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht mehr helfen kann.
LG aus Stuttgart
Hallo, Ihnen bleibt es offen sich an einen Anwalt zu wenden oder eben das Gespräch mit Ihren Chef´s zu führen, deren Intelligenz aber bescheiden zu sein scheint. So braucht man sich nicht wundern wenn Angestellte dann auf eine andere Art sich ihr Geld zurück holen. Es ist traurig das sie nicht einmal das Gespräch mit ihnen gesucht haben. Was sie nun machen müssen sie aber selbst entscheiden, da es ja auch abzuwägen gilt wie es dann an ihrem Arbeitsplatz weiter geht.
Auf diese weiße geht man nicht mit Mitarbeitern um.
http://www.arbeitsadvo.de/2011/12/12/arbeitnehmerhaf…
http://blog.beck.de/2011/12/02/keine-haftung-fuer-un…
das was Du hier ansprichst ist ein hochkomplizierter Fall. der so einfach nicht zu beantworten ist. Im deutschen Arbeitsrecht hat sich aufgrund von Rechtsprechungen die sogenannte „Arbeitnehmerhaftung“ entwickelt. Diese besagt, dass bei Schlechtleistung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet werden kann. Entscheidend für den Haftungsumfang des Arbeitnehmers ist demnach der ihm vorzuwerfende Grad des Verschuldens:
Leichteste Fahrlässigkeit: Den Arbeitnehmer trifft keine Haftung.
Normale/mittlere Fahrlässigkeit: Aufteilung des Schadens zwischen Arbeitgeber und -nehmer, abhängig z.B. von der Gefahrgeneigtheit der konkreten Arbeitssituation, der Schadens- und Lohnhöhe.
Grobe Fahrlässigkeit: Der Arbeitnehmer muss den Schaden grundsätzlich allein übernehmen. Nur in seltenen Fällen kann erneut eine Schadensaufteilung geboten sein, wenn z.B. der Schaden im krassen Missverhältnis zum Lohn des Arbeitnehmers steht (Existenzbedrohung).
Vorsatz: Bei vorsätzlicher Schlechtleistung haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfange.
Die Beweislast um den Grad der fahrlässigkeit obliegt dem Arbeitgeber.
Hallo,
unfassbar. Sorry.
Sie haften nicht für den Diebstahl.
Für die Diebstahlsicherung der Firma sind die „rauchenden Chefs“ verantwortlich.
Ich rate anwaltschaftliche Schritte. Kostengünstige hilft auch der Rechtpfleger bei jedemAmtsgericht.
Viel Erfolg.
Hallo,
offensichtlich handelten Sie nicht Schuldhaft (mit Wissen und Wollen) und auch nicht grob Fahrlässig (billigend in Kauf nehmend = ich weiß, dass es passieren kann und es ist mir egal).
Sollten Sie an der Kasse sitzen, dann wäre es nicht sehr vernünftig gewesen den Kunden wegzuschicken. Sollte es sich bei dem „wichtigen“ Telefonat um ein Privatgespräch gehandelt haben (welche grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit zu führen sind), hätten Sie wahrscheinlich Ihre Arbeitspflicht verletzt.
Versuchen Sie sich mit Ihren Vorgesetzten gütlich zu einigen.
Mit freundlichen Grüßen
Nein!! Was tun??? SCHRIFTLICH innerhalb von 3 Wochen den ausstehenden Lohnanteil anmahnen. Nach spätestens 4 Wochen eine Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. (Dort muß praktisch die Schadenssumme von 70 € stehen und das Datum der Fälligkeit) Quasi Lohnabrechnungsdatum.) Das ist alles.
Warum, wieso und weshalb, dass fordert das Gericht später an. Man kann natürlich auch den kostenlosen Rechtsschutz der Gewerkschaften nutzen. Die machen dann alles.
Aber die Fristen, die muß man einhalten, besonders wenn man es selbst durchzieht.