Hafte ich für den nicht angeschnallten beifahrer

Hallo, ich bin beruflich als Fahrer unterwegs. Mit mir befinden sich noch zwei weitere Mitarbeiter im Wagen. Einer von diesen eben genannten weigert sich strikt, sich anzuschnallen. Darum meine Frage: komme ich in eine Kontrolle oder werde von der Polizei angehalten, wer zahlt dann das Bußgeld, weil mein Kollege sich nicht angeschnallt hat? Und was ist im Falle eines Unfalls? Hafte ich dafür? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. LG Franz

Hallo
Als Führer eines Fahrzeugs bist Du für die Sicherheitbelange in und an Deinem Fahrzeug verantwortlich und haftbar.
Wenn sich, wie in Deinem Fall, ein Mitfahrer weigert, Deinen gesetzkonformen Anweisungen Folge zu leisten, kannst Du den Transport verweigern.

Hallo, ich bin beruflich als Fahrer unterwegs. Mit mir
befinden sich noch zwei weitere Mitarbeiter im Wagen.

Einer

von diesen eben genannten weigert sich strikt, sich
anzuschnallen. Darum meine Frage: komme ich in eine

Kontrolle

oder werde von der Polizei angehalten, wer zahlt dann

das

Bußgeld, weil mein Kollege sich nicht angeschnallt

hat? Und

was ist im Falle eines Unfalls? Hafte ich dafür? Für

eine

Antwort wäre ich sehr dankbar. LG Franz


Hallo Franz,

ich hoffe, daß dir dieser Link bisserl weiter hilft:
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-
38701!2003
Ich hab bisserl rumgeforscht und stoße immer wieder
darauf, daß man für Schutzbedürftige dafür zu sorgen
hat, daß sie angeschnallt sind. Für Erwachsene nicht.
Allerdings schadet es bestimmt nicht diese aufzufordern
sich anzuschnallen.

LG
Psychozwerg

Darum meine Frage: komme ich in eine Kontrolle
oder werde von der Polizei angehalten, wer zahlt dann :das Bußgeld, weil mein Kollege sich nicht angeschnallt :hat? Und was ist im Falle eines Unfalls? Hafte ich :dafür?

Ordnungswidrigkeitenrechtlich: NEIN.
Für eine Ordnungswidrigkeit, hier das Nichtanschnallen, wird der Betroffene (nicht Beschuldigter. Beschuldigter=Strafverfahren) nach pflichtgemäßem Ermessen belangt. Also der „Täter“ und nicht der Fahrzeugführer oder Halter des Fahrzeugs.