Hafte ich für Schulden meiner Freundin?

Hallo Zusammen
Ich bin mit meiner Freundin seid 8 Monatenzusammen und sie wohnt seid 4 monaten bei mir sie ist bei mir gemeldet. Sie hat jede Menge Schulden was ich im nachhinein herrausgefunden habe…Kann ich für die Schulden Haften? Sie hat am Montag einen Termin beim Schuldenberater und der Schuldenberater möchte gerne meine Folgebescheinigung(Arbeitslosengeld) haben weil ich zur Zeit Arbeitslos bin.Der Schuldenberater möchte dieses Schreiben haben damit ich nicht Hafte für die Schulden.Damit sie als zahlungsunfährig steht. Stimmt das? ich habe weder ein Bürgen oder Vertrag Unterschrieben.Jetzt mache ich mir sorgen das ich dafür Hafte.

Würde mich Freuen über Antworten

MFG KEpso

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Das was der Schuldnerberater von Ihnen verlangt ist totaler Unsinn.

Grundsätzlich haftet immer der für die Schulden, der sie auch verursacht hat.

Selbst in einer Ehe haftet der Ehepartner nicht für die Schulden des anderen, es sei denn er hat sich dazu selbstschuldnerisch schriftlich verpflichtet.

Problem könnte es geben, wenn es darum geht, was gehört innerhalb der Wohnungseinrichtung Ihnen und was gehört Ihrer Freundin.

Sie sollten schon mal anfangen entsprechende Belege zu sammeln, aus denen hervorgeht, dass diverse Einrichtungsgegenstände auch wirklich Ihnen gehören. Sollte dies nicht möglich sein, so haben Sie noch die Möglichkeit per eidesstattliche Erklärung von Zeugen, aufzulisten was Ihr Eigentum ist.

Können Sie das nicht, dann haben Sie ein Problem, denn hochwertige Gegenstände, deren Eigentumsverhältnisse nicht klar ersichtlich sind, können bis zur Klärung einbehalten werden und können zur Verwertung nach Fristablauf zur Schuldentilgung herangezogen werden.

Sie sollten mit Ihrer Freundin ein dringendes Gespräch führen, um zu klären, wie Sie sich gemeinsam in dieser Angelegenheit weiter verhalten wollen.

Sollten Sie weiter Fragen haben, dann können Sie uns auch direkt unter [email protected] erreichen.

Mit freundlichen Grüssen

Existenz - Coach

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Solange Sie nichts mit unterschrieben hast, haften Sie nicht mit.
Was der Schuldnerberater da will, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn Sie nichts mit unterschrieben haben, braucht er für Sie nicht tätig zu werden. Prüfen Sie bitte, ob dieser seriös ist.
Aufpassen müssen Sie, wenn der Gerichtsvollzieher (für Ihre Freundin) kommt, da er zunächst Zugriff auf alle Sachen hat, auf die auch Ihre Freundin zugreifen kann. Evtl. müssen Sie beweisen, dass die Gegenstände Ihnen gehören.
Alles Gute

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, natürlich haftest du nicht für ihre Schulden.
Deine wirtschaftlichen Verhältnisse gehen den Schuldnerberater auch nix an.

Das Problem dürfte ein anderes sein.wenn du Arbeitslosengeld bekommst und deine Freundin bei dir ofiziell wohnt, dann seit ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und wenn deine Freindin auch ALG bekommt,dann wird das anders berechnet.
Mehr infos zu Schulden gibt es auch hier : www.schuldenfrust.de
Wenn du einen Job suchst, dann guck mal hier www.arbeitvermitteln.de

Danke für die Antworten
Ich hatte mir das schon gedacht das dem Schuldenberater das nix angeht…
Also sie ist in der ausbildung und sie hat keine Möbel eine Regal und ein Tisch der Rest gehört mir…
Zeugen habe ich genug die es Bestätigen können das dass meine Möbel sind etc.
Viel Dank nochmal echt super das die Antwort so schnell beantwortet wurde.

MFG Kepso

Hallo Zusammen
Ich bin mit meiner Freundin seid 8 Monatenzusammen und sie wohnt seid 4 monaten bei mir sie ist bei mir gemeldet. Sie hat jede Menge Schulden was ich im nachhinein herrausgefunden habe…Kann ich für die Schulden Haften? Sie hat am Montag einen Termin beim Schuldenberater und der Schuldenberater möchte gerne meine Folgebescheinigung(Arbeitslosengeld) haben weil ich zur Zeit Arbeitslos bin.Der Schuldenberater möchte dieses Schreiben haben damit ich nicht Hafte für die Schulden.Damit sie als zahlungsunfährig steht. Stimmt das? Ich habe weder ein Bürgen oder Vertrag Unterschrieben. Jetzt mache ich mir sorgen das ich dafür Hafte.

Würde mich Freuen über Antworten

MFG KEpso

Hallo KEpso,

du mußt ganz sicher nicht für ihre Schulden aufkommen, solange du keinen Vertrag mit ihr zusammen unterschrieben hast oder für Sie Bürge bist.

Es kann aber sein, dass der Schuldnerberater den Nachweis deiner Arbeitslosigkeit benötigt, um zu zeigen, dass in eurem Haushalt nicht ausreichend verdient wird, um die Grundversorgung zu sichern. Da ihr beide im gleichen Haushalt wohnt und gemeldet seid, wird dein Gehalt in die Berechnung miteinbezogen.

Ich halte es für unproblematisch ihm den Nachweis zu erbringen.

gruß
darli

Hallo Kepso,

auf keinen Fall haftest du für die Schulden deiner Freundin. Man haftet nur für das, was man unterschrieben hat. Warum der Schuldnerberater deinen Arbietslosengeldbescheid sehen will, ist mir unklar. Du bist nicht verpflichtet, ihn vorzulegen. Ich könnte mir nur eines vorstellen, nämlich, dass du Hartz IV - Leistungen zusammen mit deiner Freundin beziehst. Dann würde sie im Bescheid drin stehen als Leistungsberechtigte. Das wäre dann ihr Einkommensnachweis.
Eine seriöse Schuldnerberatung ist immer kostenlos. Ich weiß nicht, zu welcher Stelle deine Freundin gegangen ist. Für den Fall, dass du noch Adressen benötigst, findest du sie unter www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]