Guten Tag
und danke für die Anfrage.
Das was der Schuldnerberater von Ihnen verlangt ist totaler Unsinn.
Grundsätzlich haftet immer der für die Schulden, der sie auch verursacht hat.
Selbst in einer Ehe haftet der Ehepartner nicht für die Schulden des anderen, es sei denn er hat sich dazu selbstschuldnerisch schriftlich verpflichtet.
Problem könnte es geben, wenn es darum geht, was gehört innerhalb der Wohnungseinrichtung Ihnen und was gehört Ihrer Freundin.
Sie sollten schon mal anfangen entsprechende Belege zu sammeln, aus denen hervorgeht, dass diverse Einrichtungsgegenstände auch wirklich Ihnen gehören. Sollte dies nicht möglich sein, so haben Sie noch die Möglichkeit per eidesstattliche Erklärung von Zeugen, aufzulisten was Ihr Eigentum ist.
Können Sie das nicht, dann haben Sie ein Problem, denn hochwertige Gegenstände, deren Eigentumsverhältnisse nicht klar ersichtlich sind, können bis zur Klärung einbehalten werden und können zur Verwertung nach Fristablauf zur Schuldentilgung herangezogen werden.
Sie sollten mit Ihrer Freundin ein dringendes Gespräch führen, um zu klären, wie Sie sich gemeinsam in dieser Angelegenheit weiter verhalten wollen.
Sollten Sie weiter Fragen haben, dann können Sie uns auch direkt unter [email protected] erreichen.
Mit freundlichen Grüssen
Existenz - Coach
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