Haften auch Minderjährige (Praktikanten), wenn sie die Aufsichtspflicht übernehmen?

Haften auch Minderjährige (Praktikanten), wenn sie im Kindergarten die Aufsichtspflicht übernehmen?
Instinktiv würde ich NEIN sagen, aber ich kann dieses nicht Begründen… Kann mir jemand helfen und mir die Antwort inkl. Begründung geben?

Hallo!

Sie haften schon, etwa für grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ihres Handelns.

Aber sie dürften gar nicht allein die Aufsichtspflicht wahrnehmen.

MfG
duck313