Liebe wer weiss was comunity,
Ist es möglich, dass ich als kind für meine Eltern im falle einer Arbeitslosigkeit meiner eltern mit meinen ersparnissen hatfe?
Schulden oder ähnliches sind nicht vorhanden.
Schon mal vielen dank im vorraus
Liebe wer weiss was comunity,
Ist es möglich, dass ich als kind für meine Eltern im falle einer Arbeitslosigkeit meiner eltern mit meinen ersparnissen hatfe?
Schulden oder ähnliches sind nicht vorhanden.
Schon mal vielen dank im vorraus
Hallo
nein.
http://www.gutefrage.net/frage/muessen-die-kinder-de…
Wie auch dort schon erwähnt wurde: Das Einzige, was grundsätzlich möglich ist, dass die Kinder herangezogen werden, falls die Eltern zum Pflegefall werden bzw. Sozialhilfe/ Grundsicherung im Alter benötigen… aber dafür müsste dann erstmal ausreichendes Einkommen bei den Kindern vorliegen (sie haben Eigenbehalt, Absetzmöglichkeiten usw.) -
Und nur mal ganz ins Blaue hinein geraten, falls deine Gedanken eventuell auch in diese Richtung gehen sollten:
Falls Kinder mit ihren Eltern zusammenleben und diese in den ALG2-/„Hartz IV“-Bezug fallen, dürfte auch da das Einkommen/Vermögen der Kinder nicht für die Bedarfe ihre Familienmitglieder berücksichtigt werden. Sie sind ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
LG
Vielen, vielen dank fur die ausführliche Antwort )
Hallo,
also bei ALG I Bezug erfolgt keine Anrechnung von Verdienst oder Vermögen der Kinder. ALG I kann je nach Beitragszeiten und Lebensalter auch über 1 Jahr bezogen werden.
Danach kann ALG II beantragt werden. Wie hier die Anrechnung erfolgt bzw. welche Freibeträge (Selbstbehalt) es da gibt, weiß ich auch nicht genau. Es hängt auch davon ab, ob man Familie hat.
VG
Claudia
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter meinen: Nein. Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit meinen: Nein. Wenn Sie Leistungen vom Sozialamt meinen: Unter Umständen.