kurz die Situation: Vor 5 Jahren, da war mein Sohn 13, zogen wir nach vorangegangenem Streit aus einem Haus aus. Das anschliessende Verfahren ging unentschieden aus und die Prozesskosten wurden aufgeteilt. Nun mussten wir noch Kosten der Gegenseite übernehmen. Das konnten und können wir aber nicht. Erfolgloser Pfändungsversuch, dann nichts mehr. Nun kommt ein Gerichtsvollzieher, nachdem mein Sohn Anfang März 18 geworden ist und will bei Ihm pfänden und hat ihn vorgeladen zur Abgabe der EV. Geht das? Dürfen die das? Was hat mein Sohn mit meinen Altlasten zu tun?
Wie kann er sich wehren?
Hallo Gobo 2002.
Leider kann ich im moment u. zu diesem Zeitpunkt keine
präzise Antwort geben.
Aber erst einmal würde ich deinem Sohn empfehlen Vollstreckungsbeschwerde beim zuständigen Amtsgericht zu
stellen. Wenn ich noch näheres in Erfahrung bringe melde ich mich.
Hallo Gobo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ein Tipp, es gibt kostengünstige Rechtsberatungen bei Verbrauerzentralen. Da musst du mal googlen wo die in deiner Nähe ist. Alle Unterlagen, Schriftstücke, etc. zum Termin mitnehmen
(ich glaube auch kostenlos - bei Bedürftigen)
sonnige Grüße, Kaffee
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Hallo Gobo2002, entschuldige dass ich mich erst jetzt melde. Also so richtig kann ich bei der Frage nicht helfen. Tut mir leid, aber bei so strafrechtlichen Sachen kenne ich mich nicht aus.
Sorry, trotzdem noch viel Glück bei der Sache!!!
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