… Verbindlichkeiten des Vereins?
Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung bezahlen?
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Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital
diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
bezahlen?
Hallo,
zunächst einmal haftet der Vorstand. Der Vorstand müßte ja die Bestellung veranlasst haben im Wissen um die finanzielle Situation des Vereins. Also haftet er auch dafür. Natürich kann der Vorstand seine Mitglieder bitten entsprechende Zuwendungen zu machen, damit die Rechnung beglichen werden kann.
Hier wäre meine Frage wieso darüber nicht im Voraus nachgedacht wurde, bevor eine Bestellung ausgelöst wurde.
Mit freundlichem Gruß
Theo Stadtmüller
Hallo limbim,
nein, ein Mitglied haftet auf keinen Fall für die Verbindlichkeiten eines Vereins. Der Vorstand ist in der Haftung, wie hoch und ob evtl. sogar mit dem Privatvermögen wird oftmals in den Satzungen geregelt, aber Vereinsmitglieder müssen nur für ihren Beitrag aufkommen und sonst nichts.
vG
Ulrike
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Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital
diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
bezahlen?
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Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital
diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
bezahlen?
Es kommt hierbei auf den genauen Sachverhalt mit dessen Vorfakten an.
Bei e.V. wäre es so, dass der Vorstand dafür verantwortlich ist und wenn kein Geld mehr da ist, hätte dieser auch nichts bestellen dürfen!!! => Macht denk ich mal Sinn.
Bei einen n.e.V. denke ich dass es auf die Gründungsmitglieder abgelenkt wird. Aber genaueres kann dir sicher wikipedia sagen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein
Viele Grüße
und viel viel Erfolg!
Robert
CPO-TEAM DEUTSCHLAND e.V.
www.cpo-team.de
Hallo limbim,
zunächst haftet nach BGB euer Vorstand, der den Verein nach außen vertritt und die Rechtsgeschäfte abwickelt. Das müsste auch in eurer Satzung so festgeschrieben sein.
Viele Grüße
granny
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Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital
diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
bezahlen?
Die Mitglieder brauchen die Rechnung nicht zahlen.Haftbar ist der Vorstand. Dafür gibt es ja Schatzmeister die für die Finanzen verantwortlich sind und den Überblick haben müssen. Sehe doch mal in der Satzung des Vereins nach, was dort festgeschrieben ist.
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
Mit freundlichen Grüßen, Manfred
… Verbindlichkeiten des Vereins?
Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital
diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
bezahlen?
Hallo Limbim ,
die Vertretung des Vereins (juristische Person) nach außen ist der Vorstand (natürliche Person) gem. BGB, oder je nach Vereinsform gleich die, als gleichberechtigte Gesellschafter, haftenden Mitglieder.
Zunächst haftet der Verein mit seinem gesamten Vermögen. Ist weder Aktiva (auch keine Imobilien oder Sachwerte vorhanden) noch Kredit (Kreditwürdigkeit prüfen ggf. eventl. doch Kreditunwürdig) im Verein vorhanden, so haftet die Person, welche vom Verein vertretungsberechtigt den Vertrag (aus dem die Forderung entstanden ist) geschäftsfähig / rechtsgültig im Namen des Vereins geschlossen hat.
In der Regel begleicht der Schatzmeister aus den Einnahmen oder Vermögen (Kredit) des Vereins im Namen des Vereins die Forderung des Vertragspartners.
Der Vorstand ist zur gegenseitigen Kontrolle der Tätigkeiten verpflichtet, daraus entsteht bei Versagen eines Vorstandmitglieds eine Mithaftung.
Nun ist die Forderung also von den Mitgliedern des Vorstands zu begleichen, erst wenn dies auch pfändungstechnisch nicht möglich ist, treten die Mitglieder als gemeinschaftlich haftende (Gesellschafter) Person ein.
Dies gilt für einen eingetragenen Verein.
Ist der Verein nicht eingetragen, so haften bei zahlungsunfähigkeit des Vereins relativ zügig alle Mitglieder des Vereins mit ihrem Privatvermögen. Denn sie sind alle gleichrangige Gesellschafter des Vereins.
Das bedeutet, die Forderung wird auf alle Gesellschafter gleichmäßig aufgeteilt.
Wenn die Forderung von einem Mitglied in freiwilliger Weise komplett übernommen wird, so bleibt der Anspruch auf Rückerstattung gegenüber des Vereins gegeben. Das Mitglied erwirkt einen Titel gegenüber dem Verein.
Auch bei einem eingetragenen Verein kann das Vorstandsmitglied oder das Vereinsmitglied die von ihm beglichene Forderung gegenüber dem Verein wieder geltend machen, bzw. einen Titel über die Summe der Forderung gegen den Verein erwirken.
Die Mitglieder müssen die Forderungen von außen als letztes Glied der Kette bezahlen, wenn keine andere Möglichkeit gefunden wird oder Mitglieder oder Vorstände zum Teil den sog. Offenbahrungseid leisten.
Diese Darstellung ist natürlich noch etwas grob und ungeschliffen.
MfG , Marcel
Tut mir leid kann leider nicht helfen
Grüße
www.kinder-frauenhaus.de
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Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital
diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
bezahlen?
Hallo,
nein, Mitglieder haften nicht für die Verbinglichkeiten eines Vereins.
mfg
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Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital
diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
bezahlen?
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diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
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Zu unterscheiden ist, ober der Verein ein eingetragener Verein oder nicht eingetragener Verein ist.
Hierzu eine kurze Antwort:
n. e.V,
Hier haftet das Mitglied in der Regel immer für die Verbindlichkeiten des Vereins,
es sei denn, der Vorstand hat grob fahrlässig gehandelt. Achtung für beide Vereinsformen gilt eine Haftung des Vorstandes nur für die Periode, in der noch keine Entlastung erfolgt ist.
e.V.
Hier haftet der Vorstand es sei denn, die Verbindlichkeiten sind durch einen
Beschluss durch die Jahreshauptversammlung erfolgt. Z.B. bei größeren Bauvorhaben)
Resümee:
Mitglieder eines Vereins müssen die Haftung für Verbindlichkeiten des Vereins nur fürchten, wenn der Verein wirtschaftlich tätig ist und die Rechtsformwahl einen Missbrauch darstellt. Wer Zahlungsansprüche gegen einen Verein hat kann nur ganz ausnahmsweise gegen dessen Mitglieder vorgehen.
Jürgen
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Hat ein Verein noch eine offene Rechnung und kein Kapital
diese zu bezahlen müssen dann die Mitglieder die Rechnung
bezahlen?
Ich weise immer darauf hin, ich bin kein Jurist und gebe meine Antworten auf der Grundlage meiner bisherigen beruflichen Praxis. Also, wenn es um größere Beträge geht oder im Zweifel immer eine Rechtsberatung aufsuchen, die es auch vielerorts unentgeltlich gibt.
Der Verein, als juristische Person, ist eigenständiges Rechtssubjekt. Übersteigen seine Schulden sein Vermögen,so muss der Vorstand (oder soweit vorhanden, die Geschäftsführung) Insolvenz anmelden. In der Regel bleibt dann der Gläubiger auf seiner offenen Forderung hängen. Bei Steuer- oder Schulden bei den Sozialkassen haftet der Vorstand (aber nicht die Mitglieder) persönlich mit seinem Privatvermögen.
Handelt es sich um einen kleinen Schuldbetrag, so sollte man überlegen, ob man nicht doch einen Weg sucht diese zu begleichen, um die Prozedur einer Insolvenzanmeldung zu vermeiden.
M.Bl.