Haftentschädigung bei Freispruch

in zweiter Instanz.

Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Eine Frau wird wegen Totschlag zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt.
In zweiter Instanz (4 Jahre später) wird sie freigesprochen.
Bekommt die Frau nur die 11€ Haftentschädigung pro Tag Gefängnis? Oder gibts andere Entschädigungssätze wenn es Regelvollzug ist, und nicht U-Haft?

Nicolle

Hallo,

in welchem fiktiven Land soll dein fiktiver Fall stattgefunden haben?

Gruss

Iru

in dem fiktiven Land gelten die gleichen Gesetze wie in der realen BRD.

Nicolle

Hallo,

in Deutschland gibt es 25 EU Haftentschädigung pro Tag abzüglich 4 EU für Kost und Logis.
Früher waren das mal 11 EU

nicki

in dem fiktiven Land gelten die gleichen Gesetze wie in der
realen BRD.

Wird man in der realen BRD wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt?

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