Auf Rat des Check-in-Personals der Air Berlin in Palma de Mallorca verstauten wir unser Navigationsgerät im aufgegebenen Koffer - sicher, wie wir meinten.
Das gesamte Gepäck mußte jedoch kurz vor Abflug, weil ein Passagier sein Gepäck zwar aufgab, aber zum Abflug nicht erschien, wieder ausgeladen werden, um die herrenlosen Koffer auszusortieren. Das geschah wohl wegen des Zeitdrucks in der Weise, dass bereits ins Flugzeug verladene Koffer z.T. direkt von dort auf die Startbahn geworfen wurden, bevor Gepäckband und -wagen
herangeschafft wurden.
Die Airline beruft sich nun darauf, dass sie in ihren AGB’s darauf hinweist, zerbrechliche, wertvolle etc. Gegenstände im Handgepäck mit an Bord zu nehmen - obwohl sie uns zuvor am Check-in-Schalter sagten, wir könnten das Navi auch im Koffer verstauen.
Unsere Frage: gibt es Urteile/Kommentare, ob ein Navi überhaupt zu dieser Art Gegenstände gehört ?
Kann sich eine Fluggesellschaft unter Verweis auf ihre AGB so leicht von der Haftung freimachen, auch wenn Gepäck derart unsachgemäß/rabiat behandelt wird ? Wir saßen zufällig direkt über der Ladeluke, aus der das Gepäck wieder ausgeladen wurde und haben die Vorgänge gut beobachten können.
Danke für eure Erfahrungen oder Quellenhinweise, um mehr darüber zu erfahren.