habe da mal eine frage wenn mein handy auf den ofen liegt auf kalter platte sozusagen und ein bekannter würde ausversehen dan die platte betätigen da er nicht sieht das das handy drauf liegt dann schmilzt ja das handy sozusagen ist dies dann versichert oder nicht??
Junge Junge,
das wäre eine mutige Schadenmeldung )
Ich würde das Ablegen eines Handys auf einer Ofenplatte als grob fahrlässig ansehen. Ich kann mir Vorstellen das es der Schadensachbearbeiter der Haftpflichtversicherung deines Kumpels auch so sieht.
Auch das versehentliche Einschalten eines Herdes… lasst das lieber sein, da holt Ihr Euch eine blutige Nase…
Wer ein neues Handy haben möchte der soll doch ganz einfach in einen laden gehen und sich eins kaufen. Statt dessen die Versichertengemeinschaft zu belasten ist keine feine Sache.
Vielleicht solltest Du Dich vor der Schadenmeldung mit § 263 StGB beschäftigen.
Zahao
dan die platte betätigen da er nicht sieht das das handy drauf
liegt dann schmilzt ja das handy sozusagen ist dies dann
versichert oder nicht??
Das hängt davon ab, wer welchen Vertrag abgeschlossen hat.
Leiden die beiden handelnden Personen nachweislich an einer schweren Krankheit und ggf. welcher?
Warum sollte das grob fahrlässig sein?
Wenn ich so überlege was ich alles auf der Herdplatte so ablege weil ich gerade auf die schnelle einen Platz brauche.
Und ein versehentliches einschalten ist so abwegig gar nicht.
Wer hat noch nie die falsche Herdplatte angeschaltet?
Ich musste schon Plastikschüsseln oder Topfhandschuhe wegen meiner eigenen Schussligkeit stark angekokelt entsorgen.
Man sollte den Menschen nicht immer gleich Versicherungsbetrug unterstellen nur weil es ein absonderlicher Fall ist.
Bröselchen
Hallo
Warum sollte das grob fahrlässig sein?
Weil der Herd kein Ablageplatz für ein Mobiltelefon ist
Wenn ich so überlege was ich alles auf der Herdplatte so
ablege weil ich gerade auf die schnelle einen Platz brauche.
… was die grobe Fahrlässigkeit nun wirklich nicht entkräftet
Und ein versehentliches einschalten ist so abwegig gar nicht.
Wer hat noch nie die falsche Herdplatte angeschaltet?
Das stimmt, aber ein Handy hat trotzdem nichts auf der herdplatte verloren…
Ich musste schon Plastikschüsseln oder Topfhandschuhe wegen
meiner eigenen Schussligkeit stark angekokelt entsorgen.
Und? Hat deine Hausratversicherung den Schaden bezahlt??
Man sollte den Menschen nicht immer gleich Versicherungsbetrug
unterstellen nur weil es ein absonderlicher Fall ist.
Glaub mir das ich in den letzten 20 Jahren schon so viele Sach- und Haftpflichtschäden auf den Tisch bekommen habe das ich weiß wo der Hase lang läuft… das behaupte ich jetzt mal einfach so.
Bröselchen
zahao
Hallo zahao,
in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur PHV steht kein Hinweis, dass grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen ist der Vorsatz.
Allerdings finde ich den Text, dass ein Kumpel die Herdplatte angemacht hat, sehr abenteuerlich.
Gruß Merger
Hi Merger
Hallo zahao,
in den allgemeinen Versicherungsbedingungen zur PHV steht kein
Hinweis, dass grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich
ausgeschlossen ist.
Ich hab mich da undeutlich ausgedrückt, ich meine das es grob fahrlässig ist ein Handy auf den Herd zu legen und das daraufhin die Haftpflichtversicherung bei der Regulierung mosert…
Gruß Merger
Greetz
Zahao