Haftet Betriebsunterbrechungsvers. o. Haftpflicht?

Hallo,

ich habe eine grundsätzliche Frage zu Firmenversicherungen, dazu ein kurzes Beispiel:

In einem mittelständischen Betrieb brennt eine Produktionsanlage ab, dadurch können Kunden nicht beliefert werden. Die Schadenursache ist zunächst unbekannt, später stellt sich aber heraus, dass der Betrieb den Schaden selbst verursacht hat.

Die Kunden kommen mit Schadenersatzforderungen auf das Unternehmen zu. Diese konnten auch nicht weiter produzieren, da die Lieferungen durch den Brand nicht erfolgten.

Wer zahlt dem Kunden den Ausfall? Ist es die Betriebshaftpflicht oder Betriebsunterbrechungsvers.?

Brauche dringend eine Antwort!
Vielen Dank!!

Hallo,

die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nur dem versicherten Betrieb den entgangenen Betriebsgewinn und die während der Unterbrechnung fortlaufenden Kosten.

Ob die Betriebshaftpflicht den Vermögensschaden des Vertragspartners zahlt, wage ich zu bezweifeln. Worauf sollten sich die Ansprüche stützen - auf schuldhafte Nichterfüllung vertraglicher Pflichten oder eine unerlaubte Handlung.

Gruß Woko