Haftet Buchhalter für eine Falschbuchung?

Kann mir jemand sagen, ob ein Buchhalter dafür haftbar gemacht werden kann, wenn er einen Buchungsfehler gemacht hat und dadurch seinem Arbeitgeber Schaden entstanden ist? Also keine Unterschlagung, sonder ein Leichtsinnsfehler, der Bilanz verfälscht hat. Bitte um dringende Infos!

Hallo (= Anrede)

Kann mir jemand sagen, ob ein Buchhalter dafür haftbar gemacht
werden kann, wenn er einen Buchungsfehler gemacht hat und
dadurch seinem Arbeitgeber Schaden entstanden ist? Also keine
Unterschlagung, sonder ein Leichtsinnsfehler, der Bilanz
verfälscht hat. Bitte um dringende Infos!

– Das hängt ganz davon ab, ob und in welchem Umfang dem AN Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Bei leichter Fahrlässigkeit: keine Haftung
Bei mittlerer Fahrlässigkeit: anteilige Haftung
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz: bis zu volle Haftung

Wenn Du volltrunken oder absichtlich einen Buchungs"fehler" begehst, sieht die Rechtslage sicherlich anders aus, als wenn sich ein kleiner aber letztendlich nicht unwichtiger Tippfehler in Deine Unterlagen eingeschlichen hat. Wie immer wird, wenn beide Seiten sich über die Haftungshöhe nicht einig werden, der Arbeitsrichter entscheiden, nachdem entweder der AG oder der AN Klage eingereicht hat. Je nach Höhe der Summe, ist m.E. dem AN in solchen Fällen dringenst das rechtzeitige Einschalten eines RA für Arbeitsrecht anzuraten, auch wenn man sich in erster Instanz alleine vertreten kann. Zudem sollte man auf gar keinen Fall etwas wie ein „Schuldeingeständis“ unterschreiben, wenn der AG es plötzlich vorlegt.

Gruß,
LeoLo