Angenommen jemand nimmt bei der Bank einen Kredit über eine Summe von 100.000 Euro auf und hat dafür einen Bürgen, der die Summe dann auf sein Grundstück als Grundschuld geschrieben hat - muss dieser „Bürge“ dann auch die entgangenen Zinsen bezahlen, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wurde? Gibt es da gesetzliche/vertragliche Regelungen? Angenommen auch, das der Vertrag vor 15-20 Jahren mit der Bank abgeschlossen wurde!
Hallo Marc,
ja, normalerweise haftet der Bürge auch für die Zinsen.
Wenn ich mich aber recht erinnere, gab es da mal ein Gerichtsurteil, in dem anders entschieden wurde. Das ist aber inzwischen schon gute 15 Jahre her. Keine Ahnung, ob es inzwischen da neuere Urteile gibt.
Aber letztendlich kommt es eben auf den Vertrag an, den der Bürge unterschrieben hat.
Gruß
Willi
Es handelt sich hier aber nicht um eine Bürgschaft, als Sicherheit wurde eine Grundschuld bestellt. In der Zweckerklärung zur Grundschuld müsste drinstehen auf was sich die Grundschuld erstreckt, in der Regel sind diese sehr zu Gunsten der Banken ausgelegt, man kann davon ausgehen dass auch die Zinsen von der Sicherung erfasst sind.
Gruß
Jörg
Vielen Dank für eure Antworten!!!