Moin Moin an alle Reiseexperten. Wie weit haftet das Reisebüro und / oder der Reiseveranstalter, wenn das gebuchte Hotel nicht der Beschreibung entspricht? Gibt es so etwas wie eine Reiserecht und wenn ja, wie ist das geregelt? Man hört und sieht auch im Fernsehen so einige Negativbeispiele, die Angst machen könne. Danke.
Hi Nadja,
die Haftung des Reiseverantalters und seines Mittlers (Reisebüro) ist ganz genau im „Reiserecht“ der §§ 651a-j BGB geregelt. Welche Rechte Du hast und was Du bei einem Mangel tun kannst, steht leicht verständlich im reiserechts-register.de
Gruss, Dagwyna
Hallo,
rechtlich ist bei Mängeln/Problemen immer der Reiseveranstalter derjenige, der haftet. Das Reisebüro/Reiseportal im Internet vermittelt die Reisen nur.
Man muss auch zwischen richtigen Mängeln (zB kaltes Essen, dreckigen Zimmern, zuegesagte Ausstattung ist im Hotel nicht vorhanden etc) und leichten Einschränkungen (Büffet ist viellicht etwas einseitig oder eine Kachel im Bad hat mal einen Sprung)unterscheiden. Bei richtigen Mängeln gibt es zwei wichtige Vorgehensweisen. Sofort die Reiseleitung vor Ort ansprechen und auf das Problem hinweisen (nicht die Rezeption oder das Reisebüro vor Ort nerven, die können meist nicht helfen), die Mängel notieren (Fotos machen) und nach der Reise innerhalb von 4 Wochen schriftlich beim Veranstalter beschweren.
Es gibt Reiserechtsparagraphen im BGB,die regeln aber eher den Ablauf einer Pauschalreise, hier wird nicht auf einzelne Mängel eingegangen. Dafür gbit es die sogenannte Frankfurter Tabelle, in der Mängel und der empfohlene Prozentsatz des Reisepreises angegeben ist, den man zurück fordern kann. Die Tabelle ist aber nur eine Richtlinie. Vieles muss im Einzelfall seperat geprüft werden.
Am besten ist es natürlich, wenn die Reise ohne irgendwelche Mängel abläuft. Um das zu gewährleisten sollte man einige Dinge schon bei der Buchung beherzigen:
- buchen Sie nur bei bekannten Veranstaltern, die haben einen Namen zu verlieren und sind daher vorsichtiger bei der Auswahl der Hotels
- Reisen zu absoluten Superschnäppchenpreisen eher mit Vorsicht genießen - meistens gibt es einen Grund, warum es so billig ist
- vor der festen Buchung immer das Hotel bei Reisebewertungsforen wie Holiday Check etc. mal nachschauen - eine Bewertung ab 80% ist als ok anzusehen.
Ich hoffe, das hilft weiter.
Hallo, bei Fehlbeschreibung von Leistungen ist immer der Veranstalter verantwortlich. Das Reisebüro tritt meist nur als Vermittler auf ist deswegen nicht haftbar zu machen. Reiserecht §§ 651 BGB ff. Der Reisevertrag wird zwischen Kunde und VA geschlossen.
Gruß Michael
hallo,
die haftung trägt meistens der leistungsträger also im falle einer pauschalreise der veranstalter. das reisebüro tritt meist nur als vermittler auf und haftet nur dann, wenn es direkt mit dem hotel im vertrag steht und dem kunden gegenüber etwas verspricht was das hotel nicht halten kann… grundsätzlich gilt was schriftlich und vertraglich zugesichert wurde.
es empfiehlt sich immer vor ort bilder zu machen um später beweisen zu können was/wie genau das hotel nicht der beschreibung entsprach wenn man eine rückerstattung fordern möchte. bei sehr starken mängeln oder unzumutbare zustaende sollte man besser direkt vor ort umbuchen bei der reiseleitung z.b.
es gibt online seiten für hotel-bewertungen/empfehlungen die man vorher durchlesen kann um vielleicht böse überaschungen zu vermeiden.
schadensersatzansprüche geltend zu machen ist fast immer ein langwieriger prozess und ersetzt meist nicht die entgangene urlaubsfreude.
schöne reise,
busybee
Moin Moin an alle Reiseexperten. Wie weit haftet das Reisebüro
und / oder der Reiseveranstalter, wenn das gebuchte Hotel
nicht der Beschreibung entspricht?
Ich bin kein Experte, kann aber diesen Link des Reiserechtanwalts Prof. Führich sehr empfehlen:
http://www.reiserecht-web.de/
Die aktuelle Tabelle zeigt Euch Urteile, die eventuell auch Euren Mangel betreffen und es gibt dort auch Links zu den betreffenden Gesetzen!
Gruß Ursula
Hallo Nadja,
es gibt viele Beispiele aus dem Reiserecht, wo der Veranstalter bei falschen Angaben haftet. Ich empfehle Dir das günstige Taschenbuch „Mein Recht im Urlaub von A - Z“ von Harald Bartl, geb. 1943, war Richter in Frankfurt/Main u. hat sich besonders auf Tourismus und Reisefragen spezialisiert.
Lieben Gruß, Charly-Heinz