Nehmen wir an, der Architekt hat eine Vollmacht und kann daher im Namen des Bauherrn Aufträge vergeben.
Dies hat er auch in Absprache getan. Nun ergibt sich im Verlauf der Arbeiten die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen. Die vom Handwerker vorgeschlagene Vorgehensweise ist aber erkennbar unwirtschaftlich und in der Form nicht notwendig. Wenn der Architekt diese aber ohne Rücksprache mit dem Bauherrn beauftragt, ist er dann für die Mehrkosten haftbar?
Vielen Dank im Voraus für alle Hinweise!
Gruß,
Arndt
Sagt wer ? Bzw. erkennbar für wen ?
Für den Architekten als Fachmann ?
Dann käme eine Haftung in Betracht.
Aber im Grunde geht es um Art und Umfang der "Vollmacht bzw. Absprache über die zu beauftragenden Arbeiten und Kosten.
mfg
duck313
Hallo!
So würde ich es sehen.
Architekt hat ja trotz Vollmacht nicht für sich beauftragt, sondern für seinen Bauherrn.
Deshalb bleibt für den Handwerker der Bauherr der Auftraggeber, bekommt die Rechnung und muss die auch zahlen wenn die Leistung an sich fachgerecht gemacht wurde.
MfG
duck313
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Danke für Deine Antwort, Duck!
Ja genau, die Unwirtschaftlichkeit der MAßnahme müsste für den Architekten erkennbar gewesen sein. Das hätte im Zweifelsfall dann wohl ein Gericht zu befinden.
Den Text der Vollmacht muss ich heraussuchen.
Zusatzfrage: Ich vermute, die Rechnung des Handwerkers muss der Bauherr zunächst trotzdem begleichen. Den Schaden kann er dann gegenüber dem Architekten geltend machen. Richtig?