ein berufsbetreuer versäumt es die einkommensteuerklärung beim finanzamt einzureichen,nun soll der betreute dafür eine strafe zahlen,ist das korekt?
§ 69 Abgabenordnung normiert eine persönliche Haftung des Betreuers mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge für Steuern, die aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt wurden.
ein berufsbetreuer versäumt es die einkommensteuerklärung beim
finanzamt einzureichen,nun soll der betreute dafür eine strafe
zahlen,ist das korekt?