Haftet der fahrzeughalter ?

folgende situation

sohn ist selbstständig und auf einen lkw angewiesen. sohn bekommt jedoch aufgrund finanzieller probleme keine weiterversicherung für besagtes fahrzeug.
sohn bittet vater um hilde.
vater willigt ein die versicherung gegen vorkasse für einen gewissen zeitraum zu übernehmen (neuer versicherungsnehmer).
vater ist jedoch bekannt das in der firma des sohns weitere fahrer beschäftigt sind und einer davon den führerschein verlohren hat.
kann vater sich rechtlich absichern im falle eines unfalls oder ähnlichem wenn ein anderer als der sohn das fahrzeug führt ?
zb durch ausfertigung eines pacht oder mietvertrages in dem steht das nur der sohn das fahrzeug führen darf ?
wer haftet falls sich ja ein anderer fahrer im kfz befindet ?

moin zuckerbabe23,
wenn vater als neuer VN das kfz nicht selbst fährt, muss er beim antrag bei der versicherung angeben dass andere das kfz fahren. vater kann ja in der firma klar zu verstehen geben, dass kfz nur von personen genutzt werden darf die einen FS haben oder just diese personen ausschließen lassen. im falle eines unfalls vom kfz des sohnes (HA) Vater (VN) verursacht, haben die geschädigten (AS) einen direktanspruch an die Versicherung (VU).
Finger weg von Pacht- oder Mietvertrag. Das ist a) gewerblich (steuern müssen abgeführt werden) B) das kfz muss dann als Selbstvermietfahrzeug zugelassen werden.
kommt im Schadenfall ein mietvertrag zu tage und das kfz ist nicht entsprechend angemeldet und versichert haben die AS zwar einen direktanspruch an das VU holen sich das Geld aber im Regreßweg zurück.

Bitte nicht Halter (HA) und Versicherungsnehmer (VN) verwechseln.?
gruß
marago

Das ist ehrlich gesagt eine Frage für einen Anwalt. Übrigens ist eine Rechtsberatung kostenlos. Ich kenne mich nur mit Autos aus nicht mit Rechtsfragen dafür habe ich meinen Anwalt

folgende situation

sohn ist selbstständig und auf einen lkw angewiesen. sohn
bekommt jedoch aufgrund finanzieller probleme keine
weiterversicherung für besagtes fahrzeug.
sohn bittet vater um hilde.
vater willigt ein die versicherung gegen vorkasse für einen
gewissen zeitraum zu übernehmen (neuer versicherungsnehmer).
vater ist jedoch bekannt das in der firma des sohns weitere
fahrer beschäftigt sind und einer davon den führerschein
verlohren hat.
kann vater sich rechtlich absichern im falle eines unfalls
oder ähnlichem wenn ein anderer als der sohn das fahrzeug
führt ?
zb durch ausfertigung eines pacht oder mietvertrages in dem
steht das nur der sohn das fahrzeug führen darf ?
wer haftet falls sich ja ein anderer fahrer im kfz befindet ?

Es haften auf jeden Fall IMMER der Fahrzeugfüher, Fahrzeughalter und der Versicherungsnehmer!!!

Sollte das oder die Risiken die Sie kennen zB. die Benutzung von mehreren Personen bei der Versicherung nich gemeldet wurden sein Kann die Versicherungsgesellschaft in diesem Fall der Vertragspartner einen Rückzug aus dem Vertrag machen, Den Schaden nicht regulieren und oder den Doppelten Beitragssatz fordern. Im Sinne den Familienfriedens würde ich diesen Konstelation zun zustandekommen des Vertrages nicht eingehen… Es ist übrigens auch so, dass die Versicherungsgesellschaften eine Annahmepflicht zur Haftpflichtversicherung haben.
In der Fachsprache „Kontrahierungszwang“ Wenn die Pfefferminzia nich will dann eben eine andere Gesellschaft.
Zum Thema Vertrag zwischen Vater und Sohn; ich habe selber zwei große Kinder und meine Meineung ist: einen Vertrag macht man nur, mit jemanden dem man nicht Vertraut. Mit jemandem dem man nicht vertraut macht mann keine Geschäffte, also auch keinen Vertrag.

Viel Glück, Boxer1965

Hallo,

der Sohn ist Fahrzeughalter(wenn das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist)…der Vater nur Versicherungsnehmer.

Mein Tipp:Finger weglassen!!!

Inssolvenz anmelden und neu anfangen!

Hallo!

Die Situation ist schwierig. Ich kann dir leider nicht so recht helfen.

Guten Tag,

leider kenne ich mich in dieser Materie nicht aus.
Sorry!

Mit freundlichen Grüßen,
Iris Altmann

in der kfz-haftpflichtversicherung sind sowohl halter (sohn) als auch fahrer (egal, welcher) versichert; der versicherungsnehmer (= hier der Vater) ist nur prämienzahler (geldgeber)

Hallo,
generell haftet als erstes Mal die Versicherung, dafür ist sie ja schließlich da. Sollte allerdings jemand das Fahrzeug ohne Führerschein fahren, so wird sich die Versicherung bei dem Fahrer schadlos halten und entsprechenden Schadensersatz einfordern. Wenn der Halter hiervon wusst, trifft ihn eine gewisse Mitschuld. Verträge, Formulierung hin oder her, Dein Vater wird damit nicht sicherstellen können, dass nur der Sohnemann fährt. Viele Grüße