Hallo,
folgende Situation:
A betreibt eine HP, auf der die Artikel von Lesern kommentiert werden können. Zu einem Artikel über eine Tierschutzorganisation schreibt ein Leser in seinem Kommentar:
„Die Organisation verteilt Flyer vor dem Zoo, aber nicht sie selbst, sondern bezahlte Studenten.“
„Die Anhänger der Organisation und auch deren Vorstand ist Kritikern gegenüber recht aggressiv und droht mit Gewalt.“
Diese Kommentare sind dem Vorstand der Organisation natürlich ein Dorn im Auge, weswegen er dem HP-Betreiber A eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und eine saftige Anwaltsrechnung zuschickt.
Da A am besagten Tag nicht vor dem Zoo war, kann er den Wahrheitshalt der Kommentare nicht beurteilen, er nimmt aber an, dass die Aussagen zutreffend sind, da er den Vorstand der Tierschutzorganisation nicht nur persönlich kennt, sondern auch schon mehrfach von ihm damit bedroht wurde, dass er ihn vor Gericht zerrt.
Frage:
Ist die Geldforderung und das Verlangen, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben rechten?
Wie lange ist die übliche Bedenkzeit, innerhalb der der Forderung nachgekommen werden muss?
Wurde durch diese Kommentare das Persönlichkeitsrecht des Vorstand der Tierschutzorganisation verletzt?
Sollte Homepagebetreiber A eurer Meinung nach die Verpflichtungserklärung unterschreiben und eine saftige Anwaltsrechnung ohne Gerichtstermin bezahlen oder einen Anwalt aufsuchen?
Massive Beleidigungen, die auf der Homepage der Tierschutzorganisation gegen A fallen, hat A bisher einfach ignoriert. Sollte A gegebenenfalls Strafantrag stellen?
Danke
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