Inwiefern muss ein Makler beim Grundstückskauf über eventuelle bzw. sich deutlich abzeichnende Bauvorhaben des Nachbargrundstücks aufklären?
Wir haben vor etwa einem Monat ein Grundstück gekauft, im Glauben (laut Makler) dass auf dem südlich gelegenen Nachbargrundstück (das noch nicht verkauft ist) ein typisches Einfamilienhaus bzw. Stadtvilla gebaut wird. Durch Zufall haben wir nun erfahren, dass jedoch ein 25 m langes Doppelhaus entstehen soll, das wie eine Mauer vor unserem Grundstück liegen würde. Dadurch wird möglicherweise der Wert unseres Grundstücks gemindert.
Wenn man annimmt, dass der Makler im Vorfeld des Kaufvertragsabschluss über das Bauvorhaben Bescheid wusste und trotz nachfragen des Käufers diesen nicht informiert hat, kann dann der Käufer rechtlich gegen den Makler vorgehen und Schadenersatz fordern?
Der Bebauungsplan des Grundstückes lag vor, der Makler hat aber eben nicht über das konkrete und sich abzeichnende Vorhaben informiert.
Vielen Dank, K.