Moin!
Mal angenommen, der Schornsteinfeger würde in einem Mehrfamilienhaus den Schornstein „ausbrennen“ (bei Brennwertthermen muß er das wohl regelmäßig). Dabei fielen brennende oder glühende Teile in der untersten Etage aus dieser Klappe (k.A. wie man die korrekt bezeichnet) und es entstünden im Teppichboden mehrere Brandlöcher. Müßte der Sch. den Teppichboden ersetzen oder könnte er sich darauf berufen, daß er das nicht schuldhaft verursacht hat?
Nehmen wir an, es waren mehrere Sch. im Haus und einer von ihnen hätte regelmäßig (in langen Abständen) nachgesehen, ob alles ok ist.
Nehmen wir weiter an, der Mieter der Wohnung war anwesend, aber nicht damit beschäftigt, daß ständig zu überwachen. Er war nur zu hause, um den Sch. den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Wäre er in irgendeiner Weise mitverantwortlich?
Danke für´s Lesen.