Haftet der Schornsteinfeger?

Moin!
Mal angenommen, der Schornsteinfeger würde in einem Mehrfamilienhaus den Schornstein „ausbrennen“ (bei Brennwertthermen muß er das wohl regelmäßig). Dabei fielen brennende oder glühende Teile in der untersten Etage aus dieser Klappe (k.A. wie man die korrekt bezeichnet) und es entstünden im Teppichboden mehrere Brandlöcher. Müßte der Sch. den Teppichboden ersetzen oder könnte er sich darauf berufen, daß er das nicht schuldhaft verursacht hat?
Nehmen wir an, es waren mehrere Sch. im Haus und einer von ihnen hätte regelmäßig (in langen Abständen) nachgesehen, ob alles ok ist.
Nehmen wir weiter an, der Mieter der Wohnung war anwesend, aber nicht damit beschäftigt, daß ständig zu überwachen. Er war nur zu hause, um den Sch. den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Wäre er in irgendeiner Weise mitverantwortlich?

Danke für´s Lesen.

Wer erzählt denn solchen Unsinn?

Abgesehen davon, daß das völlig irrelevant ist: Der Heizungsmonteur, der Vermieter, der Schornsteinfeger.

Nein.
Mieter hat mit dem Schorni nichts zu tun, er muss bezahlen (Mietvertrag,Nebenkosten) aber zuständig ist der Hauseigentümer(Hier der Vermieter)

Und Schornsteine( im Wohnbereich) werden nie regelmäßig ausgebrannt.

Das macht man nach Fehlern, wenn sich eine dicke Glanzrußschicht im Kamin gebildet hat.
Die kann Feuer fangen und darf gar nicht erst entstehen und wenn durch Fehlbrand doch dann muss sie unter großer Sorgfalt und Beachtung des Brandschutz ausgebrannt werden.
Zu den Vorarbeiten gehörte dann auch das dichte Verschließen aller Klappen des Schornsteines, eben damit da nichts rausfallen kann und Brand auslöst.

Und der Ausführende (Schornsteinfeger) wäre grundsätzlich für ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen verantwortlich.
Wie immer kommt’s auf den Einzelfall an.

MfG
duck313

Ausbrennen ist die letzte Möglichkeit um z. B. „Glanzruß“ zu entfernen. Wird aber in der Praxis selten und keinesfalls regelmäßig gemacht. Sag deinem Heizungsbauer und Schornsteinfeger, sie sollen sich ihr Lehrgeld zurückgeben lassen. Vermieter haben von solchen Dingen idR eh keine Ahnung.

Okay, muß auch nichts mit der Therme zu tun haben, aber es handelt sich hierum:

Wie gesagt, warum genau das stattfand halte ich für nebensächlich, es fand halt statt.

Ok, dann schreib das auch so und stell keine Verbindung zu Brennwerttechnik her.

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Danke.
Inzwischen las ich im Netz, daß Schornsteinfeger meist keine Berufshaftpflichtversicherung haben. Also hätte man am Ende doch die A…karte.