Haftet der Stallbetreiber bei Glatteisunfällen?

Ich habe da mal eine Frage…
Unsere Reitanlage (nicht meine) befindet sich rechts- und linksseitig eines öffentlichen Weges. Dieser gehört der Stadt, die Anlage ist von Privat gepachtet. Der asphaltierte Weg wird durch die Stadt nicht gestreut. Fußwege sind nicht vorhanden. Nur die asphaltierte Wegstrecke. Diese ist zur kalten Jahreszeit eine riesige Eisplatte. Lebensgefährlich für Mensch und Tier. Weiterhin verläuft sie in einer scharfen Kurve, die durch die Einsataller mit Pkw genutzt werden: Nicht selten landet hier einer im Graben, trotz angepasster Geschwindigkeit.
Meine Frage ist nun, inwieweit der Stallbetreiber da eine Fürsorgepflicht hinsichtlich des Abstreuens der Eisfläche hat. Es ist aktuell ncht möglich mit Pferden den Hof zu verlassen, da man das Eis nicht überqueren kann, wegen der Rutschgefahr.
Besteht die Pflicht für den Betreiber, auch wenn der Weg nicht Gegenstand des Pachtvertrages ist, hier einer Streupflicht nachkommen zu müssen? Wie sieht es mit der Haftung im Schadensfall aus?

Hallo,
zunächst muss man im Winter mit Glätte rechnen, ohne dass grundsätzlich dafür jemand haften muss. Allerdings gibt es die Verkehrssicherungspflichten. Und hier ist einfach die Frage, ob der Stallbetreiber die Verkehrssicherungspflichten hat. Die Räum- und Streupflichten werden durch kommunale Satzungen geregelt, die durchaus unterschiedlich ausfallen können. Bei „unserer“ ist es z.b. so, dass in Straßen (Achtung genauer in Wohnstraßen) geräumt werden muss. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, muss ein Streifen am Straßenrand von 1m freigehalten werden (der dann schön regelmäßig vom Schneepflug zugeschüttet wird…). Du siehst, die Klärung ist aus der Ferne nicht möglich.
Gruß
Andreas