Hallo,
habe folgende Frage. Um es genau zu wissen, sollte man mal seine Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten Jahre überprüfen. Dabei kann einem auffallen, dass der Steuerberater die Steuerpflichtigen Umsätze in Feld 81 als Bemessungsgrundlage falsch berechnet hat. Beispiel: jemand hat steuerpflichtige Umsätze von 10000 € Brutto !!! Nun müsste der Steuerberater ja den Wert ohne Mwst in die linke Zeile eintragen, hier bei 10000 € brutto = 8403,36 € netto und in die rechte Spalte 1596,63 € sprich die 19% Mwst… Er hat nun die 10000€ (sprich den Bruttowert) in die linke Zeile eingetragen und die 19 % draufgerechnet sprich 1900€, somit hätte man 1900 - 1596,63 = 303,37 zuviel gezahlt !!! Könnt ihr mir folgen ??? Dieses ist über Jahre so gegangen, sodass man auf ca. 35000€ zuviel gezahlte Mwst. kommt. Wie ist nun das Verfahren. Wird das Finanzamt die zuviel gezahlte Umsatzsteuer ( geht bis in 2003 rein) erstatten oder muss die Versicherung des Steuerberaters zahlen. Und wie sollte man jetzt am besten verfahren, sollte man sich einen Anwalt nehmen, sicherlich wäre das am besten.