Haftet der Versicherungsnehmer oder der Fahrer der mitversichert ist?

Mein Sohn 19 Jahre hat betrunken einen Stromkasten, einen Gartenzaun und eine Hausmauer angefahren. Muss ich als Versicherungsnehmer oder mein Sohn als Fahrer haften? Er ist bei mir mitversichert.Was wird noch alles auf uns zukommen?Vielen Dank an alle.

Hallo und besten Dank für die Anfrage.

Auf alle Fälle empfehle ich Ihnen anwaltlichen Rat zu suchen. Ich gehe davon aus, dass Ihr Sohn von der Kfz Versicherung in Regress genommen wird.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,

es ist oder gilt immer die Halterhaftung!!!

19 Jahre + betrunken + einiges angefahren…
ups - das wird nett + teuer…

viel Spaß…

Hallo,

erst einmal zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, mit dem die Schäden herbeigeführt wurden.
Der Versicherer wird aber wegen der Trunkenheit Regress nehmen; Die Höhe bei Trunkenheit ist meist 5000€ des Schadens. Die Frage ist nur, wen der Versicherer in Regress nimmt und welche rechtlichen Schritte (außer dem Regress) gegen den Verursacher möglich sind.
Zu den rechtlichen Konsequenzen kann ich nicht viel sagen, außer dass ich mir immer, wenn ich so etwas lese, wünsche, dass auf Alkoholfahrten Gefängnisstrafen stünden.
Meist ist es mit Führerscheinentzug (bei jungen Leuten meistens komplett, also neue Prüfung nach mehreren Jahren nötig) und einer Geldstrafe leider schon als „Kavaliersdelikt“ erledigt.

„Dein Sohn ist mitversichert.“ Heißt das, er ist als (junger) Mitfahrer im Versicherungsschein angegeben? Manchmal sind auch „alle Fahrer“ versichert. Dann kommt der Regress auf den Fahrer, also Deinen Sohn zu.
Ebenso, wenn er kein erlaubter Fahrer wäre und Dein Auto ohne Deine Erlaubnis (z.B. heimlich oder als ihr im Urlaub wart) benutzt hat.
Sollte er kein erlaubter Fahrer sein, Du ihm aber erlaubt haben zu fahren hat der Versicherer mehr Spielraum und der Regress würde wahrscheinlich an Dich gerichtet.
Auch zu Klären wäre, ob Dein Sohn absichtlich betrunken gefahren ist oder „aus versehen“. Also ob er direkt den Plan hatte, mit dem Auto nach Hause zu fahren, auch wenn er Alkohol konsumiert hat oder ob er eigentlich nüchtern bleiben wollte und (wirklich) nicht wusste, dass drei Bier schon 0,7 Promille ergeben können und er mit dem Wert nicht mehr Autofahren darf.
Evtl. ergibt sich bei Ersterem ein Vorsatz und der Versicherer wird leistungsfrei. Das heißt, in dem Fall kommt der Schaden auf den Halter (Dich) zu, weil er aus dem Betriebsrisiko haftet. Der Halter (Du) sollte dann beim Fahrer Regress nehmen.

Dein Sohn hat zunächst ein STrafverfahren zu erwarten. Das endet wahrscheinlich in einer knackigen Geldstrafe und einem mehrmonatigen Fahrverbot. Evtl sogar kostenpflichtige Nachschulung.

Die angerichteten Schäden bezahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung. Sie wird allerdings Regress beim Fahrer nehmen, da er mitversicherte Person ist. Der Regress ist auf 5.000 Euro begrenzt.
Der Schaden am eigenen Fahrzeug ist natürlich überhaupt nicht versichert.
Die paar Bier werden leider richtig teuer.

Hoddel

Mein Sohn 19 Jahre hat betrunken einen Stromkasten, einen
Gartenzaun und eine Hausmauer angefahren. Muss ich als
Versicherungsnehmer oder mein Sohn als Fahrer haften? Er ist
bei mir mitversichert.Was wird noch alles auf uns
zukommen?Vielen Dank an alle.

Hallo,

es haftet grundsätzlich die Haftpflichtvers. jenes Fahrzeugs, mit dem der Schaden veursacht wurde.

Was sonst noch auf euch zukommt, kann ich nicht sagen -bin kein Hellseher :smile:

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ich kann hier nicht genau weiterhelfen, nur so viel, dass Sie selbst für den Schaden aufkommen müssen (wer allerdings von der Versicherung in Haftung genommen wird weiß ich nicht). Desweiteren wird der Führerschein Ihres Sohnes wohl eingezogen werden, aber auch hier kann ich keine wirkliche Aussage treffen, da ich mich auf dem Gebiet nicht auskenne.

Gruß,
Micha

Hallo,
also aus meiner täglichen Arbeit kann ich sagen dass grundsätzlich immer der Halter des Fahrzeugs haften muß. Intern kann dieser dann nat. beim Fahrer Regress nehmen bzw. sollte beim Halter nichts zu holen sein, wennden wir uns danach auch an den Fahrer um Forderungen einzutreiben. Bei einer Trunkenheitsfahrt gelten aber nochmal extra besondere Regeln, ich weiß es nicht ganz genau, entweder ist es so daß die haftpflichtversicherung bis 5000 eur schaden nichts zahlt oder ab 5000 EUR nicht. Der Versicherer würde aber gegenüber einem Anspruchsteller in Vorleistung treten im Notfall, sich dann aber das Geld von Ihnen wiederholen. Das ist wie ich die Sache sehe, muß aber nicht z wingend stimmen. Ich bin da nur ein bißchen drin im Thema, aber nicht vertieft.
Viele Grüße

Hallo,

da ist ein Rechtsanwalt sehr ratsam. Allgemein kann man sagen bei Vollrausch zahlt eigentlich keine Versicherung, da muss man selbst ran.

Gruß Mario

Grundsätzlich ist bei der KfZ-Versicherung das Auto
versichert. Rechtlich gesehen verursacht dieses auch
den Schaden, wer der Fahrer ist erstmal zweitrangig.
Deine KfZ-Versicherung muß erstmal den Schaden ersetzen
und was für Dich als Versicherungsnehmer
(=Beitragszahler) zu einer höheren Prämien führen wird.
Im zweiten Schritt wird die Versicherung prüfen, ob
diese Deinen Sohn haftbar machen kann. Bei Trunkenheit
ist dies durchaus möglich.

Mein Sohn 19 Jahre hat betrunken einen Stromkasten,

einen

Gartenzaun und eine Hausmauer angefahren. Muss ich als
Versicherungsnehmer oder mein Sohn als Fahrer haften?

Er ist

bei mir mitversichert.Was wird noch alles auf uns
zukommen?Vielen Dank an alle.

Hallo,

haften tut der Fahrer des Fahrzeuges!
Wichtig ist der Promillewert den ihr Sohn hatte!
Wie hoch war dieser denn?

Persönlich haftbar ist natürlich Dein Sohn und nicht Du. Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug Haftpflichtversichert ist und Dein Sohn (in nüchternem Zustand) berechtigter Fahrer des Fahrzeugs war. In diesem Fall nehme ich an, wird diese zunächst zahlen, aber aufgrund der Trunkenheit dann aber Regress bei Deinem Sohn nehmen. Je nach Versicherer, kann es auch sein, dass dieser die Zahlung ablehnt, da das Verhalten Deines Sohnes als Vorsatz oder zumindest grob fahrlässig gewertet wird. Soweit die privatrechtliche Seite. Es ist anzunahmen, dass sich auch der Staatsanwalt für den Vorfall interessiert. Insofern kann das ganze auch noch strafrechtliche Konsequenzen für Deinen Sohn haben. Ich bin aber kein Anwalt und auch kein Spezialist für Kfz-Schaden.

Guten Morgen,
zuerst weise ich darauf hin, dass die Antwort völlig unverbindlich ist und keinerlei Rechtsberatung darstellt, da mir das nicht erlaubt ist.

Zum Einen ist der Sohn vermutlich ein sog. berechtigter Fahrer des Pkw. Die Schadenregulierung erfolgt über die Kfz.-Haftpflicht, die allerdings beim Versicherungsnehmer aufgrund einer evtl. vereinbarten „Alkoholklausel“ Regress nehmen wird. Die genaue Höhe und bestimmmte Voraussetzungen kann man aus den Vertragsbedingungen, AKB entnehmen. Ansonsten bitte mit der Schadenabteilung des entsprechenden Versicherer in Verbindung setzen und klären. Funktioniert in der Regel problemlos.
Kopf hoch, so ein Schaden ist zwar nicht lustig, allerdings meist „heilsam“ gegen Trunkenheitsfahrten.

Vg S

Hallo,

haften tut der Fahrer des Fahrzeuges!
Wichtig ist der Promillewert den ihr Sohn hatte!
Wie hoch war dieser denn?

Hallo,
Der Wert war über 2 Promille

hallo
ich denke hier ist dringend anwaltliche hilfe auch wegen führeschein entzug erforderlich, ich hoffe auch das sie in ihrer kfz versicherung angegeben haben, das personen unter 25 jahren das auto fahren, sonst kann es richtig übel werden…
lg
plappermaul