im Februar bin ich umgezogen. Einige Freunde haben da tatkräftig angepackt.
Jetzt will mein Vermieter von mir (bzw. meiner Versicherung) einen Schaden an einer Tür bezahlt haben, der laut seiner Aussage beim Einzug geschehen ist. Ich kann es nicht abstreiten, will ich auch nicht. Denn ich war die meißte Zeit oben in der Wohnung und der Schaden ist im EG geschehen. Demnach müsste den Schaden aber einer meiner Helfer verursacht haben. Allerdings kann sich nach so langer Zeit keiner mehr dran erinnern.
Nun habe ich hier den Fragebogen der Versicherung liegen…
Zahlt MEINE Haftpflicht-Vers. denn auch, wenn ein anderer in Ausübung einer von mir erteilten Aufgabe einen Schaden verursacht hat?
und warum merkt der Typ das erst jetzt???
Hallo Merlinchen,
ich schätze mal, die Versicherung wird sich darauf berufen, das der Schaden zeitnah zu melden ist, und nicht nach Monaten. Insofern wirst du Pech haben. Im allgemeinen bist du erst einmal für den Schaden verantwortlich, auch wenn deine von dir beauftragten Helfer diesen Schaden verursacht haben.
Gruß
André
PS: Ich hätte in diesem Fall ein außerordentlich schlechtes Gedächtnis.
Zu deiner Frage. Den Schaden hast eindeutig du zu verantworten. Sag das auch so der Versicherung. Laß die Helfer einfach ganz raus. Ob du nun die Tür zerkratzt hast oder dein verlängerter Arm ist nicht entscheidend. Du bist dran Schuld, du warst es. Die Haftpflicht zahlt, wenn ein Schaden von dir einem anderen zugefügt wurde. Und so war es ja. Kann sein, du hast noch eine gewisse Selbstbeteiligung mit drin, aber das steht in den Versicherungsunterlagen.
Es geht nur drum, ob meine Versicherung zahlt, obwohl einer
meiner Helfer den Schaden verursacht hat…
Wenn du das genau so schreibst, dann schickt dir die Versicherung einen Schein in dem steht, das du dich an den helfer wenden mußt, zwecks Schadenregulierung. Laß die Helfer weg.
Wenn du das genau so schreibst, dann schickt dir die
Versicherung einen Schein in dem steht, das du dich an den
helfer wenden mußt, zwecks Schadenregulierung. Laß die Helfer
weg.
Gruß
André
Und der Helfer wird bei seiner Versicherung aufgezeigt bekommen, dass sie nicht für Schäden bei Gefälligkeitsschäden haftet!