Haftet die Hausratversicherung bei Wasserschaden?

Guten Tag,
bei uns ist Wasser aus der Spülmaschine ausgetreten, weil wir ein Verteilerstück für Spül- und Waschmaschine fehlerhaft montiert haben. Das Dreckwasser aus der Waschmaschine ist beim Ablaufen in den Ablaufschlach der Spülmaschine gelaufen und dann unbemerkt unter die Spülmaschine, unters PVC, in den Fußboden etc. Den Schaden bei der Mieterin unter uns wird mit meiner Haftpflicht geklärt.
Meine Frage: Fällt unser mangelhafter Anschluss unter die Hausratversicherungklausel vom bestimmungswidrig ausgetretenen Leitungswasser (aus den Zu- und Ableitungsrohren der mit der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen)?
Und übernimmt die Hausrat die Kosten für die Trocknung unseres Bodens bzw. die Firma, die das macht?

Die Hausratversicherung ist für die Dinge zuständig, die herausfallen, wenn man rein theoretisch das Haus auf den Kopf stellt. Alles was nicht raus kommen würde oder fest mit dem Gebäude verbunden ist, dafür ist die Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümers zuständig.

Die Hausratversicherung ist für die Dinge zuständig, die
herausfallen, wenn man rein theoretisch das Haus auf den Kopf
stellt. Alles was nicht raus kommen würde oder fest mit dem
Gebäude verbunden ist, dafür ist die Gebäudeversicherung des
Vermieters/Eigentümers zuständig.

Danke. Auch dann, wenn unser fahrlässiges Verhalten zum Wasserschaden geführt hat? Der Vermieter will uns nämlich die Rechnung der Trocknungsfirma zuschicken, damit wir das mit unser Versicherung klären. Für ihn sei die Sache – er hat die Firma beauftragt – nun erledigt.
Und noch etwas: Zahlt den Schaden der Nachbarin unter uns (Decke) deren Hausratsvericherung? Danke für Antwort!

Sorry, nochmals von vorne. 1. Sie haben einen fehlerhaften Schlauch installiert (etc.) 2. Für Ihren Fehler haften Sie zum Zeitwert! Wenn eine Privathaftpflichtversicherungen besteht übernimmt diese den Schaden zum Zeitwert (bedeutet als Beispiel: Eine Sache ist 5 jahre alt und hat eine Lebenserwartung von 10 Jahre = Zeitwert 50%. Wenn Sie nun einen Schaden verursachen, dann müssen sie auch nur diese 50% übernehmen. 2. Sie haben eine Hausratversicherung: Dann übernimmt diese ihren Schaden am Hausrat und an der Tapezierung 3. Der Mieter unter ihnen meldet seinen Schaden seiner Hausratversicherung (für Hausrat und Tapezierung) 4. Wohngebäudeversicherung: diese übernimmt einen Teil oder alles der Tapezierung und auch der Trocknung - also hier muss (!!!) der Vermieter melden! 5. Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt im Regeß von den Hausratversicherungen und dem Wohngebäudeversicherer die Zeitwertschäden. Wohngebäude- und Hausratversicherer übernehmen den Neuwertschaden. Also soll sich ihr Vermieter nicht so anstellen und den Schaden seinem Wohngebäudeversicherer melden. Macht er es nicht, bleibt er auf einem grossen Teil des Schadens sitzen. DENN MERKE: Was ihr Haftpflichtversicherer nicht zahlt müssen SIE in KEINEM FALL zahlen. Will ihr Vermieter mehr, als der Haftpflichtversicherer zahlt, dann soll er sie und diesen verklagen und geht leer aus! Denn der Haftpflichtversicherer führt den Prozeß für sie - sie sind eigentlich fein raus, haben aber Ärger mit dem Vermieter, da dieser zu - sorry - „blöde oder verstockt“ ist dem Gebäudeversicherer den Schaden zu melden. Viel Glück.

Sie kennen sich aber richtig aus. Großen Dank für die Mühe! Ich leite die Rechnung dann einfach an meine Haftpflicht weiter und verweise jede Nachfrage der Firma auf diese und den Vermieter? Einen schönen Abend

Hallo,
meine Hausratversicherung bei der Zurich findet immer einen Grund nicht zu regulieren. Ich habe sie jetzt gekündigt. Wasserschaden im WC. Begründung nicht zu zahlen: der Schaden müsste sofort eingetreten sein usw.
Haftpflichtschaden von meinem Bekannten auch bei der Zurich wurde nicht anerkannt aus aberwitzigen Begründungen, auch hier wurde gekündigt.
Nie mehr die Zurich: Kostenpflichtige Rufnummer-Antwort bekommt nach Wochen ohne Unterschrift und Ansprechpartner.e-mails werden nicht gelesen etc.