Haftet die Hausratversicherung ?

Hallo,

nehmen wir einmal an, eine alte Dame (91) hat ein Hausnotruf-Armband, Wert ca. 91 Euro. Sie ist tüdelig, wirft das Armband versehentlich weg. Haftet die Hausrat-Versicherung für den Verlust ? Das Armband gehört ja dem Betreiber des Hausnotrufes.

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

nein, die Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und eventuell Elementarschäden.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Eigentum Dritter, hier liegt aber eine Miete/Leihe vor. Sehr gute Policen haben diesen Ausschluß schon nicht mehr, also eine Restchance besteht. Ein Anruf beim Vermittler hilft hier weiter.

VG
Mela

Haftet die Hausrat-Versicherung für den Verlust ?

Hier haftet eine Versicherung nicht, sondern sie deckt (einen Schadensfall). Eine Haftpflichtversicherung würde einen Schaden decken, wenn der Versicherte haftet.

Eine Haftpflichtversicherung würde einen
Schaden decken, wenn der Versicherte haftet.

Nicht immer wenn der Versicherte haftet, besteht auch Deckung.

Hallo,

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an Eigentum
Dritter, hier liegt aber eine Miete/Leihe vor. Sehr gute
Policen haben diesen Ausschluß schon nicht mehr, also eine
Restchance besteht.

Vorsicht, hier droht noch anderweitig Ungemach: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der Notruf weder beschädigt noch zerstört, sondern „lediglich“ abhanden gekommen. Diese Sachlage ist aber in den meisten (allen?) Haftpflichtversicherungen nicht gedeckt.

Ein Anruf beim Vermittler hilft hier weiter.

DAS kann man auf jeden Fall empfehlen, auch wenn ich persönlich einen Schritt weiter ginge und aufgrund der unbekannten Fachkompetenz des hier angesprochenen Vermittlers in der zuständigen Fachabteilung beim Versicherer direkt nachfragen würde.

Viele Grüße
Loroth

Vorsicht, hier droht noch anderweitig Ungemach: Wenn ich es
richtig verstanden habe, ist der Notruf weder beschädigt noch
zerstört, sondern „lediglich“ abhanden gekommen. Diese
Sachlage ist aber in den meisten (allen?)
Haftpflichtversicherungen nicht gedeckt.

Hi,
stimmt. Auf den ersten Blick handelt es sich um „abhandenkommen“ und somit um einen Ausschlusstatbestand. Zwischezeitlich ist das Teil wohl in der Müllverbrennungsanlage tatsächlich zerstört worden.
Beispiel: Kamera fält in Gebirgsbach, auch hier abhanden gekommen. Schadensabteilung unterstellte jedoch zeitgleich einen Totalschaden (Aufschlag und Wasser). Der Schaden wurde reguliert.

Gruß Keki