Meine Schwester wohnt zur Miete und hat Ende März alle Sicherungen ausgeschaltet, weil sie für 3 Wochen in Urlaub fuhr.
Zeitgleich hat sie aber auch die Sicherungen der auf dem Haus befindlichen Photovoltaikanlage ausgeschaltet (versehentlich).
Nach Ihrem Urlaub hat Sie ihre Sicherungen wieder eingesetzt, aber die von der Anlage übersehen.
Nun wollte der Betreiber den Zählerstand an den Stromversorger weiterleiten und stellte fest, dass dieser sich um keine Stelle ggü. den Vorquartal verändert hat.
Der entstandene Schaden läßt sich sicher nicht genau beziffer, aber da eine ähnliche Anlage vom Betreiber auf dem Nachbarhaus montiert ist und ebenfalls Vorjahreswerte vorliegen, beläuft sich dieser Schaden auf ca. 4-5 T€!
Jetzt stehen wir vor dem Problem; wer muss hierfür aufkommen? Ist ein solcher Fall über die Privathaftpflicht meiner Schwester abgedeckt?
Die Photovoltaikanlage gehört dem Vermieter? Er betreibt sie auf eigene Rechnung? Für wieviele Monate war die Anlage außer Betrieb gesetzt? Wie groß ist die anlage (qm oder kWp)?
Wenn meine Vermutung richtig ist (Anlage ist Eigentum des Vermieters, Anlage nicht vermietet, Vermieter wohnt nicht im gleichen Haushalt etc.) sehe ich keinen Grund, warum die PHV nicht zahlen sollte.
Sie wird sich aber vermutlich damit rausreden, dass es sich um einen Mietsachschaden handelt, der sich im Rahmen des Mietverhältnisses abspielt.
Tipp: Schaden einreichen, abwarten. Bei Ablehnung ggf. einen Facchanwalt hinzuziehen.
Ich würde das an Ihrer Stelle auf jeden Fall der Privathaftpflicht melden. Ob jedoch in diesem Fall auch eine Leistung gezahlt wird, kann ich nicht sagen.