Haftet die Versichrung in diesem Fall

Guten Tag,

da ich ehrenamtlicher Mitarbeiter hier im Jugendhaus bin, hat mir der Jugendleiter erlaubt die Werkstatt zu benutzten. Nun hatte ich dort ein wenig gebastelt und meine neuen Lautsprecher für den Einbau ins Auto dort liegen lassen. Am nächsten Tag informierte mich der Jugendleiter, dass er die Lautsprecher noch oben in den eigentlichen „Jugendhausbereich“ gelegt habe, da die Werkstatt gebraucht wurde und sie dort sicherer seien. Mit erschrecken musste ich nun feststellen, dass wohl eines der Kinder die Membran eingedrückt hatte.
Im Grunde lässt sich der Lautsprecher noch nutzten, allerdings kann es auf dauer zu Schäden kommen und klanglich würden auch Einbußen zu vermerken sein. Ein Reperatur wäre nur provisorisch möglich.

Wird die Versicherung diesen Schaden zahlen?

Gruß
Cotti

Guten Tag,

Hallo,

Wird die Versicherung diesen Schaden zahlen?

Welche?

Gruß
Cotti

Gruß
tycoon

Gute Frage.

Ich gehe davon aus das die Versicherung des Jugendhauses oder des Jugendleiters eintreten müsste, da das Kind ja nicht bekannt ist, welches den Schaden verursacht hat.

Hallo,

ich sehe hier durchaus Probleme. Eine Haftung des Leiters käme wohl nur in Betracht, wenn diesem eine Aufsichtspflichtverletzung nachzuweisen wäre. Da der Schaden aber im Jugendhaus entstanden ist, kann man von einer solchen Pflichtverletzung aber wohl nicht ausgehen.

Auch glaube ich nicht, dass das „Umlagern“ der Lautsprecher von der Werkstatt ins Jugendhaus einen Anspruch begründet.

M.E. müsste der Verursacher ausfindig gemacht werden. Über dessen Privathaftpflicht (bzw. der der Eltern) wäre eine Schadenregulierung wohl möglich.

Gruß
tycoon

Hmm, also den Verursacher zu finden ist nahe zu unmöglich bei der Menge an Kindern die dort täglich ein und aus gehen.

Naja, dann warte ich einfach mal ab und was seine Versicherung / die Versicherung des Jugendhauses dazu sagt, ansonsten habe ich eben Pech, auch wenn die Lautsprecher nun wirklich alles andere als günstig waren.