zuerst einmal gilt die gesetzliche Haftung von EURO 620,00 pro cbm.
Darüber hinaus kann der Kunden noch eine Transportversicherung für Zeitwert oder Neuwert abschliessen.
Der Disponent einer Spedition kann nicht persönlich für Schäden während des Transportes oder während eines Umzuges haftbar gemacht werden.
Ist es dennoch möglich, einen Disponenten dafür persönlich
haften zu lassen?
Nein.
Allerdings kann die Umzugsspedition dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Die muss für den Schaden aufkommen, wenn es deren Schuld war. In welcher Höhe hängt wie gesagt davon ab, inwieweit extra Versicherungen abgeschlossen wurden. Ansonsten gilt die Grundhaftung 620 Euro pro Kubik Meter.
der Disponent ist meines Verständnisses nach für die Auslastung der Fahrzeuge der Spedition und die Organisation des Betriebsablaufs verantwortlich. Für Verletzungen von Lenkzeitbestimmungen oder Verstößen gg. das Arbeitszeitgesetz kann er daher verantwortlich sein.
Ob er auch zuständig ist z.B. für eine ordnungsgemäße Einweisung des Umzugspersonals, wie mit der Ware umzugehen ist (Disponent sagt den Ladern nicht, dass es sich um zerbrechliches Gut handelt), kann möglich sein.
Wenn das so wäre und ihm wäre da eine Pflichtverletzung vorzuwerfen, die zu einem Schaden geführt hat, könnte es jedenfalls im Innenverhältnis zum Arbeitgeber zu einer Regresspflicht kommen, d.h. im Außenverhältnis zum Geschädigten haftet die Spedition, die sich das Geld je nach Grad des Verschuldens zum Teil beim Disponenten wiederholen kann.
Bitte!
da er von „Umzugsschäden“ geredet hat, würde die Grundhaftung der Möbelspeditionen gelten. Auch wenns keine Möbel waren. Für Umzüge gelten andere Regelungen.
Wenn ein Disponent einen LKW irgendwo hin zum Laden schickt und weiß, daß dieser nicht die nötigen Mittel zur Ladungssicherung dabei hat, wird er auch heran gezogen. Dies ist schon passiert bei Stahlladungen, die nicht genügend vergurtet waren, weil Gurte fehlten. Aber da wird auch der Fahrer und der Verlader zur Verantwortung gezogen.
Wie das allerdings im Möbeltransport aussieht kann ich nicht sagen. War es denn ein Umzugsunternehmen?
Gruß
Carmen
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Also ich verstehe das so, dass es hier um die Haftung des Absenders gegenüber dem Frachtführer geht, was ja auf den hier geschilderten Fall überhaupt nicht zutreffen würde.
Gruß
S.J.
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