Hallo,
Haftet der eine Ehepartner für die Schulden, die dem anderen Ehepartners aus dessen Firma erwachsen sind?
Man nehme an, die beiden heiraten und einer gründet eine Firma (GmbH), die nach einigen Jahren oder Jahrzehnten Pleite geht.
Muss der andere Ehepartner mit für die Schulden haften???
LG
BABSI
Guten Abend!
…einer gründet eine Firma (GmbH), die … Pleite geht.
Muss der andere Ehepartner mit für die Schulden haften???
Nein. Sofern keine groben Fehler gemacht wurden, haftet auch der Gründer nicht, sondern nur die GmbH mit dem, was sie hat.
Gruß
Wolfgang
Haftet der eine Ehepartner für die Schulden, die dem anderen
Ehepartners aus dessen Firma erwachsen sind?
Man nehme an, die beiden heiraten und einer gründet eine Firma
(GmbH), die nach einigen Jahren oder Jahrzehnten Pleite geht.
Muss der andere Ehepartner mit für die Schulden haften???
nicht einmal derjenige, der gesellschafter der gmbh ist, haftet grds. (die fälle der durchgriffshaftung einmal beiseite gelassen) für die verbindlichkeiten der gmbh gegenüber deren gläubigern.
soweit keine andere vereinbarung getroffen wurde, haftet auch der ehegatte nicht. es gibt ausnahmen, dass auch dritte haften, dies bedarf aber stets eines rechtsmissbräuchlichen verhaltens des gesellschafters bzw. des dritten.
Hallo
Hendrik, danke für deine Antwort!
Heißt das, dass das Privatvermögen und Eigentum (Häuser, Auto, Geld) unangetastet bleibt?
Liebe Grüße
BABSI
Heißt das, dass das Privatvermögen und Eigentum (Häuser, Auto,
Geld) unangetastet bleibt?
ja, die gläubiger der GmbH können nicht auf das vermögen der gesellschafter bzw. ihrer ehegatten zugreifen (ausnahme: missbräuchliches verhalten der gesellschafter).
Hallo,
kommt auf die Rechtsform der Firma an - bei einer GmbH ist man da auf der sicheren Seite, da nur das Vermögen der GmbH selbst zur Deckung von Schulden dient bzw. in die Insolvenzmasse einfließt. Andere Rechtsformen erlauben aber durchaus den Rückgriff in das Vermögen des Ehepartners, sofern man sich nicht absichert!
Gruß
who_knows
Hallo,
kommt auf die Rechtsform der Firma an - bei einer GmbH ist man
da auf der sicheren Seite, da nur das Vermögen der GmbH selbst
zur Deckung von Schulden dient bzw. in die Insolvenzmasse
einfließt. Andere Rechtsformen erlauben aber durchaus den
Rückgriff in das Vermögen des Ehepartners, sofern man sich
nicht absichert!
das ist natürlich absoluter unfug…
nicht einmal bei personen(handels)gesellschaften ist das der fall.
Hallo - Widerspruch.
Beispiel: Ehefrau und Ehemann besitzen gemeinsam ein Haus. Der Ehemann betreibt eine Firma, nehmen wir mal Kaufmann. Die Frau ist Arbeitnehmerin in einer anderen Firma. Die Firma des Ehemanns ist pleite. Das Haus gehört den Eheleuten wie gesagt zusammen, das Haus ist damit mind. zu 50 % im Eimer - andere Meinung?
Beispiel: Das Auto der Familie ist auf den Ehemann (Firmeneigentümer) angemeldet ohne Geschäftswagen zu sein - wem gehört das Auto und ist kann es zur Begleichung von Schulden der Firma genutzt werden? Jap. Andere Meinung? Im Übrigen ist das in D normal, dass der Mann die Autos auf sich angemeldet hat - jetzt versuch mal zu beweisen, dass der Zweitwagen nur von der Frau genutzt wird und nicht zur Schuldenbefriedigung genutzt wird - viel Spaß?
Mahlzeit.
Hallo - Widerspruch.
Beispiel: Ehefrau und Ehemann besitzen gemeinsam ein Haus. Der
Ehemann betreibt eine Firma, nehmen wir mal Kaufmann.
Die Frau
ist Arbeitnehmerin in einer anderen Firma. Die Firma des
Ehemanns ist pleite. Das Haus gehört den Eheleuten wie gesagt
zusammen, das Haus ist damit mind. zu 50 % im Eimer - andere
Meinung?
1.) du kennst den unterschied zwischen firma (§§ 17ff. hgb) und gesellschaft nicht. offenbar kennst du auch den unterschied zwischen kaufmann und gesellschaft nicht ?!
2.) selbst im obigen beispiel findet kein zugriff der gläubiger auf das vermögen der ehefrau statt. ihr miteigentumsanteil bleibt vollkommen unberührt und dient nicht als haftungsmasse…
Beispiel: Das Auto der Familie ist auf den Ehemann
(Firmeneigentümer) angemeldet ohne Geschäftswagen zu sein -
wem gehört das Auto und ist kann es zur Begleichung von
Schulden der Firma genutzt werden?
auf wen das fahrzeug zugelassen ist, spielt keine rolle, weil daraus noch nicht die eigentümerstellung folgt. steht das fahrzeug im eigentum der ehefrau, ist die zwangsvollstreckung unzulässig und kann etwa mithilfe der drittwiderspruchsklage (§ 771 zpo) abgewendet werden.
Im
Übrigen ist das in D normal, dass der Mann die Autos auf sich
angemeldet hat - jetzt versuch mal zu beweisen, dass der
Zweitwagen nur von der Frau genutzt wird und nicht zur
Schuldenbefriedigung genutzt wird - viel Spaß?
Mahlzeit.
ohje, hier paart sich rechtliches unvermögen mit pseudo-wissen…
noch einmal für die ganz langsamen:
für die verbindlichkeiten einer gesellschaft haftet (neben dieser selbst) nur bei personen(handels)gesellschaften der gesellschafter (§ 128 hgb; ausnahme: kommanditist).
die haftung eines nicht-gesellschafters (ehefrau/-mann des gesellschafters) ist bei personen- und kapitalgesellschaften nicht vorgesehen. sie ist nur im rahmen der von der rechtsprechung entwickelten durchgriffshaftung ausnahmsweise möglich (beachte: es handelt sich dabei im regelfall um eine innenhaftung ggü der gesellschaft, nicht ggü den gläubigern)