Haftet ein Gebrauchtwagenverkäufer bei falschem Autoradio?

Hallo Community,

ein Käufer eines Wagens stellt nach dem Kauf fest, daß das verbaute Radio nicht die Eigenschaften aufweist wie in der Verkaufsanzeige angegeben. So ist eine Bluetoothverbindung und ein Freisprechen nicht möglich. Dies wurde in der Verkaufsanzeige aber explizit angegeben.

Im Kaufvertrag sind keine Ausstattungsmerkmale des Wagens aufgeführt.

Jedoch findet sich dort im „Kleingedruckten“ folgender Passus:

"Irrtümer und Tippfehler in unseren Inseratstexten im Internet können nicht ausgeschlossen werden. Die dort gemachten Angaben sind unverbindliche Beschreibungen und stellen keine zugersicherten Eigenschaften dar. Irrtümer der Ausstattung sowie Änderungen und Zwischenverkauf sind Vorbehalten.

Greift in einem solchen Fall dennoch die gesetzliche Sachmängelhaftung oder nicht?

Klar, Du musst nur nachweisen, die Inseratangaben wurden auch Bestandteil des Kaufvertrages.
Wenn außer " 1 Auto für 24.000 €" nichts weiter im Vertrag stand wird es schwer nachzuweisen, welches Zubehör usw. tatsächlich gekauft wurde und ob bestimmte Eigenschaften zugesagt wurden.

MfG
duck313

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Nunja, das Inserat liegt dem Käufer als Screenshot und als gespericherte Website vor.

Die Frage ist ja, ob der Text in dem Vertrag, der in diesem Falle die Sachmängelhaftung ausschließt, rechtens ist oder nicht.

Kann denn niemand diese Frage beantworten?

Das scheint mir ein unzulässiger Versuch zu sein, seine Gewährleistungspflichten zu umgehen.

Was genau stand im Inserat? Es gibt haufenweise Autoradios, bei denen mittels eines Adapters die gewünschte Funktion nachgerüstet werden könnte, ist das hier der Fall? Wurde dieser Punkt irgendwann zum Thema des Verkaufsgespräches?
Gruß
anf