Hallo,
der Inhaber eines Sicherheitsunternehmens hat einen Auftrag für Wachschutz an einen Subunternehmer vergeben.
Der Subunternehmer hat einen Angestellten für die Bewachung des Objektes eingestellt. Es gab eine Abmahnung des Auftraggebers, da der Angestellte des Subunternehmers seiner Arbeit nicht nachgekommen ist und geschlafen hat.
Dieser Mitarbeiter wurde ersetzt durch einen anderen Angestellten des Subunternehmers.
Wie es so kommen muss, schläft auch dieser Mitarbeiter bei seiner Arbeit ein. Der Auftraggeber kündigt nun den Wachschutzvertrag mit sofortiger Wirkung. Der Vertrag wäre noch 4 Wochen gelaufen.
Nun ist meine Frage: Ist der Subunternehmer dem Inhaber der Sicherheitsfirma gegenüber zu einem Schadenersatz für den entgangenen Gewinn verpflichtet? Vertraglich ist hierzu nichts geregelt.
