Haftet ein Subunternehmer bei Vetragsverletzung

Hallo,

der Inhaber eines Sicherheitsunternehmens hat einen Auftrag für Wachschutz an einen Subunternehmer vergeben.
Der Subunternehmer hat einen Angestellten für die Bewachung des Objektes eingestellt. Es gab eine Abmahnung des Auftraggebers, da der Angestellte des Subunternehmers seiner Arbeit nicht nachgekommen ist und geschlafen hat.
Dieser Mitarbeiter wurde ersetzt durch einen anderen Angestellten des Subunternehmers.
Wie es so kommen muss, schläft auch dieser Mitarbeiter bei seiner Arbeit ein. Der Auftraggeber kündigt nun den Wachschutzvertrag mit sofortiger Wirkung. Der Vertrag wäre noch 4 Wochen gelaufen.

Nun ist meine Frage: Ist der Subunternehmer dem Inhaber der Sicherheitsfirma gegenüber zu einem Schadenersatz für den entgangenen Gewinn verpflichtet? Vertraglich ist hierzu nichts geregelt.

Hallo,

Nun ist meine Frage: Ist der Subunternehmer dem Inhaber der
Sicherheitsfirma gegenüber zu einem Schadenersatz für den
entgangenen Gewinn verpflichtet? Vertraglich ist hierzu nichts
geregelt.

welcher entgangene Gewinn?

Gruß

S.J.

welcher entgangene Gewinn?

Der durch die vorzeitige Kündigung entgangene.

Hallo,

welcher entgangene Gewinn?

Der durch die vorzeitige Kündigung entgangene.

ich habe das so verstanden, dass dem Subunternehmer gekündigt wurde.

Ist vielleicht auch etwas verworren dargestellt…

Gruß

S.J.

ich habe das so verstanden, dass dem Subunternehmer gekündigt
wurde.

Ach so, das wär dann schwierig mit dem Gewinn :smile: