Zum Thema Gebäudeversicherung eine Frage:
Eine Gebäudeversicherung wurde für eine Ferienimmobilie (Haupthaus mit 2 Wohnungen)und ein zugehöriges Nebengebäude (=Gerätehaus in Massivbauweise ca. 11,0 x 4,20 m )abgeschlossen.Im Gegensatz zum Haupthaus ist das Nebengebäude nicht im Grundbuch eingetragen
Was passiert im Schadenfall, wenn also das Nebengebäude einen klassischen Versicherungsschaden erleidet? Zahlt die Gebäudeversicherung für das Nebengebäude bei fehlender Grundbucheintragung? --Ja oder nein? – Formaljuristisch existiert das Nebengebäude doch ohne Grundbucheintragung überhaupt nicht ?
Wer kann die Frage klar beantworten?
Hallo,
Im Gegensatz zum Haupthaus ist das Nebengebäude
nicht im Grundbuch eingetragen
Formaljuristisch
existiert das Nebengebäude doch ohne Grundbucheintragung
überhaupt nicht ?
Ich überlege gerade, was damit gemeint ist? Gebäude werden normalerweise nicht im Grundbuch eingetragen.
Wer kann die Frage klar beantworten?
Mal abgesehen davon, daß der „Grundbucheintrag“ hier nicht die vermutete starke Bedeutung haben könnte, verstehe ich den Bezug zwischen Versicherung ung Grundbuch nicht ganz.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
es könnte sich ein Problem ergeben wenn das Nebengebäude oder die Kombination des gesamten versicherten Risikos selbst eines darstellt.
Wenn generell ganz oder teilweise gegen behördliche Auflagen verstoßen und / oder diese bewusst ignoriert wurden ist der gesamte Versicherunggsschutz gefährdet.
Eine Klärung des Ganzen mit der Versicherung und dem Bauamt o.ä ware sicherlich ratsam.
Grüße
zahao
Hallo
Ich überlege gerade, was damit gemeint ist? Gebäude werden
normalerweise nicht im Grundbuch eingetragen.
ich vermute mal das das Nebengebäude nicht behördlich genemigt wurde … vielleicht war ich jetzt vorschnell )
Grüße
zahao
Was passiert im Schadenfall, wenn also das Nebengebäude einen klassischen Versicherungsschaden erleidet?
Wenn der Vertrag Nebengebäude einschließt und die Versicheurngssumme stimmt, sind die Schäden durch die Versicheurng gedeckt.
Gebäudeversicherung für das Nebengebäude bei fehlender Grundbucheintragung?
Gebäude sind im Grundbuch nicht eingetragen.
Wenn der Vertrag Nebengebäude einschließt und die
Versicheurngssumme stimmt, sind die Schäden durch die
Versicheurng gedeckt.
Hallo,
das ein Versicherer Schäden an Gebäuden übernimmt von denen nicht klar ist ob es sie überhaupt geben darf halte ich für eine gewagte Aussage.
Gerade im Land der Behörden, Gesetzte Regelungen und Verordnungen… nenenene… das werd ich am Montag mal genau raustüfteln.
Gruß
zahao
Hier liegt ein Irrtum vor,
Gebäude sind nicht im Grundbuch aufgeführt.
Gruß Merger
das ein Versicherer Schäden an Gebäuden übernimmt von denen nicht klar ist ob es sie überhaupt geben darf
Ich habe es noch nie erlebt, dass in einem Schadensfall danach gefragt wurde.
Hallo,
das ein Versicherer Schäden an Gebäuden übernimmt von denen
nicht klar ist ob es sie überhaupt geben darf
Der Versicherer versichert das/die Gebäude. Ihm ist es wurscht ob es diese Gebäude dort oder da geben darf. Wird auch nie Vertragsbestandteil sein.
Der umgekehrte Fall ist aber „meist“ Vertragsbestandteil: Wenn die Behörden das Haus dort nicht mehr haben wollen oder Änderungen an der Bauart vorgenommen werden sollen(aber nur nach einem vers. Schadensfall).
VG René