Ich habe mal vor vielen Jahren in Jura gelernt,
Dann weißt Du bestimmt auch, was eine Sachverhaltsquetschung ist… davon lieferst Du gerade ein Paradebeispiel. Wobei Du nicht wirklich den Sachverhalt, sondern meine Bewertung „veränderst“.
Wieso ist im vorliegenden Fall der Schädiger nicht zur Haftung
für den von ihm verursachten Schadens verpflichtet?
Wo habe ich das geschrieben? Natürlich haftet grundsätzlich der Verursacher, so auch hier.
kann und eine Versicherung von ihm nicht zur Leistung
verpflichtet wäre.
Jetzt nähern wir uns dem Kern der Sache: den Verursacher mag eine Haftung treffen, seine PH-Versicherung wird ihm aber keine Deckung geben für diesen Schaden, da beim Betrieb eines Fahrzeuges passiert. Und schäden, die durch den Betrieb eines Kfz entstehen, sind durch die KH gedeckt. Was hier aber nichts bringt, da ja das vers. Fahrzeug selbst beschädigt wurde.
Es bleibt dabei: zu prüfen ist, ob hier ein Beladen vorliegt… aus dem Bauch heraus bleibt es bei mir bei einem ja.
Grüße, M