Haftet Haftpflich oder Kfz Versicherung?

Hi,

folgender Sachverhalt: Ich und ein Freund laden in mein Auto Bierbänke ein. Dabei passiert es dem Andern, dass er eine Bierbank gegen das Hecklicht haut welches nun kaputt ist.

Wer haftet nun für dieses Schaden? Seine Haftpflichtversicherung oder etwa doch meine KFZ-Versicherung da es beim Be & Endladen ist?

Die Haftpflicht desjenigen, der vorsätzlich oder fahrlässig eine Beschädigung vorgenommen hat.

Deine PKW-Haftpflicht haftet nur für Schäden, die Du mit dem PKW an Dritten oder an deren Eigentum verursachst.

Deine Vollkasko haftet zusätzlich für Schäden, die Du selber an Deinem PKW anrichtest, sowie wenn der Schädiger nicht ermittelbar ist; wobei oft ein Vandalismusausschluss gilt.

Ok, den der Verursacher hat heute morgen seine Haftpflicht angrufen welche meinte meine KFZ Versicherung müsste dafür haften da es ein Be & Entlade vorgang wäre

Ok, den der Verursacher hat heute morgen seine Haftpflicht
angrufen welche meinte meine KFZ Versicherung müsste dafür
haften da es ein Be & Entlade vorgang wäre

Sehe ich genauso. Die Privathaftplficht des Freundes wird hier die Deckung zu Recht verweigern.

Aber was kann ich als Geschädigter den dafür …wenn ich meine KFZ-Versicherung damit belaste wurde sie ja mit dem Preis hochgehen und ich hätte zum Schluss auch weniger Geld.

Was vielleicht noch wichtig ist…die Bierbänke hab ich ins Auto geladen. Er hat sie nur zum Auto gebracht wobei dann der Unfall geschah…insofern sollte es ja kein Be- und Entladevorgang sein

Aber was kann ich als Geschädigter den dafür …wenn ich meine
KFZ-Versicherung damit belaste wurde sie ja mit dem Preis
hochgehen und ich hätte zum Schluss auch weniger Geld.

Typisch deutsche Mentalität, wieso muss eigentlich immer eine Versicherung für jeden Schaden aufkommen?
Wenn jemand dein Auto beschädigt, hat er dir erstmal den Schaden zu ersetzen Punkt.
Da diese Art Schäden nicht versichert sind, muss er es dir eben aus eigener Tasche zahlen. Niemand zwingt dich, deine eigene Versicherung dafür in Anspruch zu nehmen!

Hallo,

so ist es, und Kaiserpinguin liegt leider falsch.

Inwieweit das „Hintragen zum Auto“ vom eigentlichen Be-/Entladen abzugrenzen ist, hängt vom Einzelfall ab. Da der Bekannte die Gegenstände aber so weit zum Fahrzeug hingebracht hat, dass das Rücklicht beschädigt wurde, ist der gesamte Vorgang wohl schon als Beladen anzusehen. Dann ist es ein Fall für den Kfz-VR.

Allerdings nicht Haftpflicht, sondern Kasko, da ja das Auto selbst beschädigt wurde.

Grüße, M

so ist es, und Kaiserpinguin liegt leider falsch.

Inwieweit das „Hintragen zum Auto“ vom eigentlichen
Be-/Entladen abzugrenzen ist, hängt vom Einzelfall ab. Da der
Bekannte die Gegenstände aber so weit zum Fahrzeug hingebracht
hat, dass das Rücklicht beschädigt wurde, ist der gesamte
Vorgang wohl schon als Beladen anzusehen. Dann ist es ein Fall
für den Kfz-VR.

Lernfrage vom Selbigen:
Schädiger = Bekannter.
Eigentümer des geschädigten Gutes = Kfz-Eigner.

Ich habe mal vor vielen Jahren in Jura gelernt, dass primär der Schädiger für den von ihm verursachten Schaden haftet, da er sein Tun und Lassen zu vertreten hat. Möglicherweise kann er sich den Aufwand zur Behebung des Schadens von einer von ihm abgeschlossenen Versicherung anschließend erstatten lassen.
Wieso ist im vorliegenden Fall der Schädiger nicht zur Haftung für den von ihm verursachten Schadens verpflichtet?
Ich hätte die KfZ-Eigner-Versicherung erst subsidiär in die Pflicht zu nehmen versucht, wenn der Schädiger nicht leisten kann und eine Versicherung von ihm nicht zur Leistung verpflichtet wäre. Warum hier die Versicherung des Geschädigten vor der Leistungspflicht des Schädigers?

Für Aufklärung und (kostenlose) Weiterbildung vorab dankbar, KP

hallo,

Warum hier die Versicherung des
Geschädigten vor der Leistungspflicht des Schädigers?

zwei gründe warum die phv abgelehnt hat:

  1. gefälligkeitsschaden
    grob gesagt: wenn ich jemanden beautrage mir zu helfen muß ich auch mit dessen dummheit und dessen fehlern rechnen und für diese gerade stehen.
  2. benzinklausel
    ebenfalls grob: alles was nach benzin riecht - und das stinkt hier regelrecht - ist in der phv nicht mitversichert.

snake

Ich habe mal vor vielen Jahren in Jura gelernt,

Dann weißt Du bestimmt auch, was eine Sachverhaltsquetschung ist… davon lieferst Du gerade ein Paradebeispiel. Wobei Du nicht wirklich den Sachverhalt, sondern meine Bewertung „veränderst“.

Wieso ist im vorliegenden Fall der Schädiger nicht zur Haftung
für den von ihm verursachten Schadens verpflichtet?

Wo habe ich das geschrieben? Natürlich haftet grundsätzlich der Verursacher, so auch hier.

kann und eine Versicherung von ihm nicht zur Leistung
verpflichtet wäre.

Jetzt nähern wir uns dem Kern der Sache: den Verursacher mag eine Haftung treffen, seine PH-Versicherung wird ihm aber keine Deckung geben für diesen Schaden, da beim Betrieb eines Fahrzeuges passiert. Und schäden, die durch den Betrieb eines Kfz entstehen, sind durch die KH gedeckt. Was hier aber nichts bringt, da ja das vers. Fahrzeug selbst beschädigt wurde.

Es bleibt dabei: zu prüfen ist, ob hier ein Beladen vorliegt… aus dem Bauch heraus bleibt es bei mir bei einem ja.

Grüße, M