Haftet Hausratversicherung bei Frostschaden?

Hallo!

Der Sachverhalt ist Folgender:

X und Y haben ihre (erste) Wohnung seit ca. einem halben Jahr bewohnt, als am 23.12.09 in deren Schlafzimmer ein Heizungsrohr durch Frost geplatzt ist. Leider war die Heizung vorher runtergestellt, vor Verlassen der Wohnung hatte X sie aufgedreht und dadurch ist das Rohr dann geplatzt. Bemerkt wurde es zum Glück schnell durch die Mieter der unteren Etage, da das Wasser in deren Schlafzimmer ablief.
Der Vermieter ist daraufhin durch die gesamte Wohnung gelaufen und hat alle Heizkörper überprüft, die allesamt runtergestellt waren. Von ihm war gewünscht, dass man immer auf „Flocke“ stelle, leider hatten X und Y damals nicht darauf geachtet …
Den Schaden hatte X unverzüglich ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet, welche für die Schäden an Fußboden und Wänden aufkommt. Die Kostenübernahme für den Rest, also wegen der Arbeiten am Heizungsrohr, wurden abgelehnt, was wohl üblich ist, wie X inzwischen erfahren hat.

Bermerkt sei:

Bei den Arbeiten hatte der Monteur festgestellt, dass bei der Zuleitung zum letzten Heizkörper das Rohr ca. einen halben Meter hinter dem Heizkörper noch weiterführte und dort endete, sprich in dem letzten halben Meter nie eine Zirkulation gegeben war und ein Frostschaden früher oder später entstanden wäre. Des weiteren war das aufgeplatzte Rohr mehrfach schon geflickt worden. Laut Monteur hätten X und Y da so viel heizen können, wie sie wollten, ein Gefrieren der Leitung wäre bei so niedrigen Temperaturen in dem Fall früher oder später zu erwarten gewesen. Dies hat er jedoch nur Y und X’s Vater erklärt, dem Vermieter nicht.

Aufgrund der runtergestellten Heizungen meint der Vermieter nun, dass X und Y einzig und allein den Schaden verursacht hätten und für den Schaden aufzukommen haben, also den von der Versicherung nicht gedeckten Schaden entweder aus eigener Tasche zahlen müssen oder, wie es die Mieter unter ihnen gemacht haben, vielleicht versuchen, den Restschaden der Hausratversicherung zu melden.

Der Schaden ist nun behoben, also ist ein Nachweis über diesen Pfusch nicht mehr möglich; ob der Monteur seine Aussagen auf Nachfrage bestätigen würde, ist auch nicht klar.

Da sie bzw. X aus der Sache möglichst günstig und streitfrei rauskommen möchte (der Vermieter ist ausgerechnet auch deren Nachbar), würde X gerne wissen, ob es sich im Hinblick darauf, dass die Heizung runtergestellt war, lohnen würde, den Restschaden bei der Hausratversicherung geltend zu machen. Weiß jemand, ob diese auch für solche Kosten aufzukommen hat?

X und Y haben inzwischen so viele Meinungen gehört, jedoch fallen sie teilweise so unterschiedlich aus, dass sie nicht mehr wissen, worauf sie sich wirklich stützen können und was nicht. Deswegen hoffen sie (dass man der Schilderung folgen kann :smiley: und) hier auf Hilfe; vielleicht gibt es ja jemanden, dem es ähnlich ergangen ist.

Im Voraus schon einmal vielen Dank!

Hallo zurück,

ich kommentiere die sehr ausführliche Schilderung nur mit 2 grundlegenden Dingen, da ja bereits viele Meinungen zusammen gekommen sind:

  1. Die Hausratversicherung erstattet keine Schäden, die dritten entstanden sind, sondern lediglich jene, die dem Versicherungsnehmer an seinem eigenen Hausrat entstanden ist. Hierüber lässt sich nichts geltend machen!

  2. Die Haftpflichtversicherung, welche womöglich für einen entstandenen Schaden eintreten könnte, hat Anspruch auf Prüfung des Schadens, um zu entscheiden, ob der Schadenersatzanspruch berechtigt ist. Wenn nun bereits Handwerkerarbeiten durchgeführt und somit quasi alle „Beweise“ verschwunden sind, hat die Haftpflichtversicherung das Recht, die Leistung zu verweigern aufgrund einer sog. Obliegenheitsverletzung, also weil man den Schaden garnicht nachweisen kann.

Viel Aussicht auf Erfolg sehe ich hier daher nicht.

Dennoch toi toi und Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Erst einmal vielen Dank für die prompte Antwort! Immerhin besteht da nun mehr Klarheit.

Hätte da nun noch eine weitere Frage:

Mit dem Vermieter wurde nochmal gesprochen, ob er den Schaden der Wohngebäudeversicherung melden würde. Für solch einen Fall habe er keine Wohngebäudeversicherung, sondern nur eine Feuerversicherung, meint er.

X hatte wegen der Hausratversicherung bei ihrem „Finanzoptimierer“ nachgefragt. Dort wies man auf die Wohngebäudeversicherung des Vermieters hin und meinte, dass bei einer solchen Versicherung Schäden durch Brand, Sturm und Leitungswasser automatisch zusammen versichert sind, also nicht nur Brand, sondern eben auch Leitungswasserschäden.

Bevor X nun noch einmal den Vermieter deswegen anspricht (wie gesagt, er meint, er habe nur für Feuer versichert, er habe die Versicherung jetzt auch für solche Fälle erweitern lassen), wollte X erst einmal wissen, ob in einer Wohngebäudeversicherung wirklich immer Schäden durch Brand, Sturm und Leitungswasser versichert sind oder ob es auch möglich ist, nur für einen spezielle Schadenfall, hier Brand, abzusichern.

Nochmal vielen Dank!

Hallo,

im Vergleich zu Hausratversicherungen, bei denen IMMER „Feuer, Leitungswasser, Einbruch-Diebstahl und Sturm/Hagel“ versichert sind, kann man sich als Hausbesitzer aussuchen, welche der drei Gefahren „Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel“ man versichert haben will.

Wenn der Vermieter sagt, dass er es jetzt eingeschlossen hat, so ist auch das nicht ganz einfach. Welche Versicherung nimmt denn mit Freude einen Kunden auf, der gerade einen Schaden hatte?!

Dennoch ist es möglich. Interessiert aber den Mieter eher nicht, denn wenn die Gebäudeversicherung nicht oder nur eingeschränkt besteht, dann hat im Schadenfall immer der Vermieter das Nachsehen und nicht der Mieter!

Gruß nochmal.

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hmm … Der Vermieter meint, weil man nicht geheizt habe, müsste er für den Schaden nicht aufkommen.

Ich wundere mich immer wieder wie man versicherungstechnisch bzw. haftungstechnisch alles aber auch alles falsch machen kann. 1. Der Rohrbruch ist in der Wand passiert. Das Heizungsrohr gehört zum Gebäude. Warum wurde der Gebäudeversicherer nicht informiert? Das Rohr gehört bei Frostschäden zur Wohngebäudeversicherung. Was hat ihr Vermieter für ein Problem den Schaden dort anzuzeigen. Ist das Haus so marode, dass der Versicherer ihn nach diesem Schaden endgültig rausschmeißt oder hat er seine Prämie nicht gezahlt? 2. Der Vermieter ist ihr netter Nachbar. Super, auf solche Nachbar würde ich verzichten! Wie kommt er auf die Idee, das man mit einer offenen Heizugn die Wand mit heizen kann? 3. Wo liegt ihr Verschulden? Darin, dass sie Heizkosten sparen wollten? Hahaha 4. Privathaftpflichtversicherung. Diese zahlt nur bei Verschulden und wenn dann nur den Zeitwert. Wenn der Vermieter mehr haben will, dann soll er sie verklagen. Die Klage geben sie ihrem Haftpflichtversicherer und der kümmert sich darum. 5. Hausratversicherung. Was hat die mit dem Gebäude zu tuen? Für den Hausrat und evtl. noch für die Tapete in Ihrer Wohnung kommt diese auf, nicht für die Wände nicht für die Wohnung unter ihnen. Auch kommt die Hausratversicherung nur zusammen mit dem Wohngebäudeversicherer auf, denn diese beiden teilen sie die Tapeten!

Also Versicherungen setzen immer voraus, dass entweder geheizt wird oder die Leitungen entleert werden, ansonsten sind sie u. U. leistungsfrei.

Es geht also durchaus eine Gefahr von gefüllten, nicht genutzten Leitungen aus.

Wie das nun im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist, da bin ich überfragt, das wäre eine rechtliche Frage. Aber seine Wohngebäudeversicherung könnte wie gesagt die Leistung verweigern, wenn die nicht geheizt wird…

Gruß

A. Haid

Hmm … Der Vermieter meint, weil man nicht geheizt habe,
müsste er für den Schaden nicht aufkommen.

Die Hausratversicherung kommt nur für den Hausrat auf. Nicht für Gebäudebestandteile. Mit welcher Begründung lehnt denn die Haftpflichtversicherung den verursachten Schaden an den Heizungsrohren von X und Y ab?

Es tut mir leid dass ich nicht rechtzeitig geantwortet habe, leider war ich etwas zu sehr unter Feuer und hab die Mail versehentlich gelöscht. Sorry. Ist die Frage denn noch aktuell?

Die Sache hat sich inzwischen erledigt :smile: