Hallo!
Der Sachverhalt ist Folgender:
X und Y haben ihre (erste) Wohnung seit ca. einem halben Jahr bewohnt, als am 23.12.09 in deren Schlafzimmer ein Heizungsrohr durch Frost geplatzt ist. Leider war die Heizung vorher runtergestellt, vor Verlassen der Wohnung hatte X sie aufgedreht und dadurch ist das Rohr dann geplatzt. Bemerkt wurde es zum Glück schnell durch die Mieter der unteren Etage, da das Wasser in deren Schlafzimmer ablief.
Der Vermieter ist daraufhin durch die gesamte Wohnung gelaufen und hat alle Heizkörper überprüft, die allesamt runtergestellt waren. Von ihm war gewünscht, dass man immer auf „Flocke“ stelle, leider hatten X und Y damals nicht darauf geachtet …
Den Schaden hatte X unverzüglich ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet, welche für die Schäden an Fußboden und Wänden aufkommt. Die Kostenübernahme für den Rest, also wegen der Arbeiten am Heizungsrohr, wurden abgelehnt, was wohl üblich ist, wie X inzwischen erfahren hat.
Bermerkt sei:
Bei den Arbeiten hatte der Monteur festgestellt, dass bei der Zuleitung zum letzten Heizkörper das Rohr ca. einen halben Meter hinter dem Heizkörper noch weiterführte und dort endete, sprich in dem letzten halben Meter nie eine Zirkulation gegeben war und ein Frostschaden früher oder später entstanden wäre. Des weiteren war das aufgeplatzte Rohr mehrfach schon geflickt worden. Laut Monteur hätten X und Y da so viel heizen können, wie sie wollten, ein Gefrieren der Leitung wäre bei so niedrigen Temperaturen in dem Fall früher oder später zu erwarten gewesen. Dies hat er jedoch nur Y und X’s Vater erklärt, dem Vermieter nicht.
Aufgrund der runtergestellten Heizungen meint der Vermieter nun, dass X und Y einzig und allein den Schaden verursacht hätten und für den Schaden aufzukommen haben, also den von der Versicherung nicht gedeckten Schaden entweder aus eigener Tasche zahlen müssen oder, wie es die Mieter unter ihnen gemacht haben, vielleicht versuchen, den Restschaden der Hausratversicherung zu melden.
Der Schaden ist nun behoben, also ist ein Nachweis über diesen Pfusch nicht mehr möglich; ob der Monteur seine Aussagen auf Nachfrage bestätigen würde, ist auch nicht klar.
Da sie bzw. X aus der Sache möglichst günstig und streitfrei rauskommen möchte (der Vermieter ist ausgerechnet auch deren Nachbar), würde X gerne wissen, ob es sich im Hinblick darauf, dass die Heizung runtergestellt war, lohnen würde, den Restschaden bei der Hausratversicherung geltend zu machen. Weiß jemand, ob diese auch für solche Kosten aufzukommen hat?
X und Y haben inzwischen so viele Meinungen gehört, jedoch fallen sie teilweise so unterschiedlich aus, dass sie nicht mehr wissen, worauf sie sich wirklich stützen können und was nicht. Deswegen hoffen sie (dass man der Schilderung folgen kann
und) hier auf Hilfe; vielleicht gibt es ja jemanden, dem es ähnlich ergangen ist.
Im Voraus schon einmal vielen Dank!
