Hallo,
habe folgendes Problem. Um es genau zu wissen, habe ich mal meine Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten Jahre überprüft. Dabei ist mir aufgefallen, dass mein Steuerberater die Steuerpflichtigen Umsätze in Feld 81 als Bemessungsgrundlage falsch berechnet hat. Beispiel: ich habe steuerpflichtige Umsätze von 10000 € Brutto !!! Nun müsste er ja den Wert ohne Mwst in die linke Zeile eintragen, hier bei 10000 € brutto = 8403,36 € netto und in die rechte Spalte 1596,63 € sprich die 19% Mwst… Er hat nun die 10000€ (sprich den Bruttowert) in die linke Zeile eingetragen und die 19 % draufgerechnet sprich 1900€, somit hätte ich 1900 - 1596,63 = 303,37 zuviel gezahlt !!! Könnt ihr mir folgen ??? Dieses ist über Jahre so gegagen, sodass ich auf ca. 35000€ zuviel gezahlte Mwst. komme. Wie ist nun das Verfahren. Wird das Finanzamt die zuviel gezahlte Umsatzsteuer ( geht bis in 2003 rein) erstatten oder muss die Versicherung meines Steuerberaters zahlen. Und wie sollte ich jetzt am besten verfahren, soll ich mir einen Anwalt nehmen, sicherlich wäre das am besten.