Liebe Community,
ich habe folgende Frage: Die Mieter wollen vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Nach Absprache mit dem Vermieter besorgt dieser zum abgemachten Zeitpunkt (1 Monat vor Ablauf der Frist) Nachmieter, die zusagen. Die Übergabe zw. Vermieter und Vormieter findet in Anwesenheit der Nachmieter statt, die Vormieter ziehen aus. Die neuen Mieter entdecken aber scheinbar untragbare Mängel und ziehen offenbar vier bis fünf Tage nach Mietantritt wieder aus. Ob ein Mietvertrag unterschrieben wurde ist unbekannt. Die Wohnung steht einen Monat leer. Nun wird diese Kaltmiete ein Jahr später den Vormietern (die vorher nicht über den Rücktritt der Nachmieter informiert wurden) von der Kaution abgezogen mit dem Argument, sie wären vor Ablauf der rechtlichen Kündigungsfrist ausgezogen, und es habe ja keinen Nachmieter gegeben. Gilt nun gilt die Wohnungsübergabe als Einverständnis der Vermieter zur verkürzten Kündigungsfrist, oder hebt der Rücktritt der Nachmieter wg. vermeintlicher Mängel (die bei Übergabe von den Nachmietern nicht angesprochen wurden) die Vereinbarung einer kürzeren Mietfrist auf und setzt die rechtlich wirksamen drei Monate wieder in Kraft? Für Antworten, vielleicht sogar Paragraphen / Gerichtsurteile etc. bin ich Euch sehr dankbar!
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus, E.