mal angenommen Person A ist in einer JVA deponiert. Wegen Trunkenheit am Steuer und fahren ohne Führerschein. Stimmt es das man haftminderung bekommt wenn man heiratet? Die anderen Haftbedingungen natürlich vorrausgesetzt.
Hallo Petra!
Stimmt es das man :haftminderung bekommt wenn :man heiratet?
Eine feste Regel ist das gewiß nicht. Es kann aber sein, daß sich die Sozialprognose eines Menschen durch soziale Bindungen, zumal eine Ehe, verbessert und daß die weitere Inhaftierung nicht mehr zweckdienlich erscheint. Dann kann eine vorzeitige Entlassung mit Bewährungsauflagen erfolgen.
Vorsicht: Das ist nur Hörensagen. Eigene Erfahrungen blieben mir bisher zum Glück erspart (sonst müßte ich womöglich schon wieder heiraten).
Hast Du mit dem Anwalt Deines Freundes Kontakt aufgenommen? Der sollte beurteilen oder versuchen, ob ein Deal mit dem Gericht möglich erscheint.
Gruß
Wolfgang
Off
Meinst du, die Strafe bleibt in etwa gleich, weil zwar die Wärter wegfallen aber eine Schwiegermutter dazukommt?
*scnr
Stimmt es das man :haftminderung bekommt wenn :man heiratet?
Eine feste Regel ist das gewiß nicht. Es kann aber sein, daß
sich die Sozialprognose eines Menschen durch soziale
Bindungen, zumal eine Ehe, verbessert und daß die weitere
Inhaftierung nicht mehr zweckdienlich erscheint. Dann kann
eine vorzeitige Entlassung mit Bewährungsauflagen erfolgen.
Hallo,
das ist meines Erachtens blanke Theorie. In der Praxis hat das bei Fällen wie dem hier Angesprochenen - im Ausgangsposting geht es um Trunkenheit am Steuer und Fahren ohne Führerschein! - keinerlei Auswirkungen. Nur bei der Prüfung wegen Aussetzung des Strafrestes bei längeren Haftstrafen könnte eine Eheschließung während der Haft eine praktisch bedeutsame Rolle spielen. Bei so einer Prüfung ist die Persönlichkeit des Verurteilten zu berücksichtigen, ebenso sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten des Verurteilten im Vollzug, seine Lebensverhältnisse (hier könnte man anknüpfen) und die Wirkungen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind. Eine Eheschließung während des Strafvollzugs stellt damit nur ein Kriterium von vielen dar. Es wird aber auch die Frage nach einer „Scheinehe“ zu prüfen sein. Außerdem - die zukünftige Ehefrau/der Ehemann fiel ja nicht vom Himmel - waren die sozialen Verhältnisse idR bereits zum Zeitpunkt der Strafzumessung bekannt und zu berücksichtigen. Gerade bei einer relativ kurzen Haftstrafe wird die „Sozialprognose“ während des Vollzugs daher wohl selten eine Änderung erfahren.
Grüße, Peter