Haftpflich bei ausgeliehenem Buch

Guten Tag Liebe Gemeinde,

ich habe gerade 2 Fachbücher meiner Freundin versehentlich mit Tomatensoße übergossen. Es sind zwar nur kleine Flecken zurückgeblieben aber laut unserer Auskunft wird die BIB das Buch ersetzt haben wollen. Kosten pro Exemplar ca 300€. Laut Internet zahlen Haftpflichversicherung nicht für gemietete Sachen. Nun hab ich das Buch aber nicht gemietet sondern meine Freundin. Kann ich dann dennoch damit rechnen das die nicht zahlen?

Hallo auch!

Ich sehe hier keine Probleme - Anspruchsteller ist die Bibliothek, Verursacher des Schadens bist Du - Du hast die Bücher nicht geliehen, ergo sollte über Deine Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz bestehen.

MfG
CKH

Hallo,

die pauschale Aussage, dass eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) solcher Art Schaden nicht zahlt, ist falsch.

Anständige Tarife beinhalten eine Rubrik für Schäden an gemieteten / geliehenen / gepachteten / geborgten Sachen.

Auch anders als deine Vermutung: du hast den Schaden verursacht und zwar an geborgter Sache. Ob deine Freundin es mietete, oder die Sache (das Buch) in ihrem Eigentum steht, ist dabei wurscht. Es geht um die Sicht des Verursachers und der hatte die von ihm beschädigte Sache im vorliegenden Falle geborgt / gemietet (wobei es bei gemietet nicht um entgeltlich geht…auch unentgeltlich ist gemietet).

Ob deine eigene PHV nun aber diesen Schaden übernimmt, kann nur sagen, wer diese deine konkrete Police nebst Vertragsbedingungen kennt - insoweit muss ich zwangsläufig die Antwort schuldig bleiben.

Wenn künftig mal eine (Privathaftpflicht-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Die Antwort KURZ UND PLATT!
Haben Sie eine GUTE Haftpflicht, wird der Schaden übernommen, falls nicht, NICHT! (In den weitaus meisten Fällen!)

Hallo

gemietet hat das Buch Ihre Freundin. Sie haben es sich von ihr geliehen.

Grundsätzlich ist in der privaten Haftpflichtversicherung Schäden geliehenen Sachen ausgeschlossen.

In dem von Ihnen geschilderten Fall, besteht also grundsätzlich keine Deckung über die Privathaftpflichtversicherung.

Nichtsdestotrotz wird der Schaden von Ihnen zu ersetzen sein. Inwieweit das BIB Anspruch auf Erstattung des Neupreises hat, wäre jedoch noch gesondert zu prüfen.

Viele Grüße
NB

Versuch macht Kluch!

Es gab Urteile in den letzten Jahren, bei denen der Versicherer zahlen musste!

Miete, Leihe etc. sind die Stichworte - nicht nur Miete!
good luck
pe sturm

Hallo Chancha,

grundsätzlich sind geliehene und gemietete Sachen in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, hier spielt es auch keine Rolle wer diese Gegenstände geliehen hat.
Aber viele Versicherungen haben über Zusatzeinschlüsse die geliehenen Gegenstände, zumindest bis 1000,- €, wieder versichert. Es lohnt also die Versicherungspolice zu prüfen, ob hier nicht doch ein Einschluss besteht.
Darüber hinaus würde ich den Schaden meiner Versicherung melden und darauf verweisen, dass der Mieter der Bücher jemand anderes war und somit der Ausschluss nicht greift.
Jedoch ist hier die Zahlung von der Kulanz der Versicherung abhängig und ich kann nichts garantieren.

Gruß Lars